Die Mitarbeitenden der Agentur für Umwelt- und Klimaschutz haben bisher vor Ort all jene Projekte kontrolliert, die entweder neue Trinkwasserleitungen betreffen oder einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen. Dazu zählen zum Beispiel Aufstiegsanlagen, Speicherbecken, Mülldeponien oder Schottergruben. <h3> Was Landesrat Peter Brunner sagt</h3>Gerade bei solchen Projekten mit großen Auswirkungen werden im Rahmen des UVP-Verfahrens Auflagen gemacht. Die korrekte Umsetzung wird anschließend vor Ort überprüft. Laut einer Antwort des zuständigen Landesrates Peter Brunner auf eine Anfrage der Grünen wurden im Biennium 2022 und 2023 insgesamt 143 Anlagen im Bereich Abfallwirtschaft, 305 im Bereich Gewässerschutz, 23 im Bereich Trinkwasser und 160 im Bereich Luft kontrolliert. „Lediglich bei kleineren Anlagen oder bei nicht relevanten Ermächtigungen oder Erneuerungen von bestehenden Anlagen ohne größere Eingriffe sowie bei einfachen Erneuerungen von Emissionsermächtigungen werden nicht immer Lokalaugenscheine durchgeführt“, erläuterte Landesrat Brunner noch im Mai. <BR /><BR />Jetzt will die Landesregierung nur mehr 20 Prozent der Projekte effektiv vor Ort kontrollieren lassen. Entscheiden soll der Amtsdirektor, welche Deponien, Recyclinghöfe, Kläranlagen oder Trinkwasserleitungen kontrolliert werden sollen und welche nicht. Bei allen anderen Projekten bestätigen die Firmen bzw. privaten Eigentümer selbst, dass sie alles vorschriftsgemäß gebaut haben.<BR /><BR />„Diese Landesregierung schwächt systematisch den Bereich Umwelt, den Natur- und den Landschaftsschutz. In ihren bisherigen Gesetzesentwürfen zieht sich das wie ein roter Faden durch – häufig wie hier versteckt in einem oder mehreren Artikeln“, kritisiert die Grüne Abgeordnete Madeleine Rohrer.