Es liege demnach im Ermessen des nationalen Gesetzgebers, eine Impfpflicht einzuführen oder nicht. Die Regionen hätten in dieser Sache keine Kompetenzen.Gerade weil in Italien die Impfrate in den vergangenen Jahren rückläufig gewesen sei, ließe sich die gesetzliche Verpflichtung zur Impfung durchaus rechtfertigen, berichtet die italienische Nachrichtenagentur Ansa aus dem Verfassungsgericht.stol