Am Mittwoch hat das Verfassungsgericht das Urteil hinterlegt. Rom darf demnach den Staatshaushalt nicht einfach als übergeordnetes Interesse ansehen und allein über Finanzmaßnahmen entscheiden. „Das Verfassungsgericht bestätigt, was auch im Mailänder Abkommen steht: Bei Finanzmaßnahmen muss mit den Sonderautonomien verhandelt werden“, sagt Durnwalder. Rom könne auch das Ausmaß der Einsparungen festlegen, müsse es aber dem Land überlassen, in welchen Bereichen gespart werde. „Und damit könnte auch der Stabilitätspakt hinfällig sein. Wenn wir keine Schulden haben, haben wir unsere Pflicht getan, und damit bräuchten wir ja keinen Stabilitätspakt mehr“, meint der Landeshauptmann. uli/D____________________________________________________________________________________________________Den vollständigen Artikel lesen Sie in der Freitag-Ausgabe der Tageszeitung "Dolomiten".