Mittwoch, 4. Dezember 2013

Verfassungsgericht: Italienisches Wahlgesetz rechtswidrig

Zwei wesentliche Punkte des italienischen Wahlgesetzes sind verfassungswidrig und müssen geändert werden. Zu diesem Schluss kam am Mittwoch das Verfassungsgericht in Rom, das aufgerufen war, sich über die Rechtskonformität des seit 2006 geltenden Wahlgesetzes auszusprechen.









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