Die Regierung sei verpflichtet, die Regionen über die Atommeiler zu befragen, ihre Meinung sei jedoch nicht bindend, urteilte das römische Verfassungsgericht am Mittwoch. Die Verfassungsrichter bewerteten damit den Artikel einer Regierungsbeschlusses, über die Atomenergie, der eine Befragung der Regionen über den Bau der Atommeiler ausschließt, als rechtswidrig.Das Verfassungsgericht hatte im November die Klage von drei Regionen abgewiesen, die den Bau von Atomkraftwerken auf ihrem Gebiet grundsätzlich verbieten wollten. Die Gesetze in den Regionen Basilicata, Kampanien und Apulien, die den dortigen Bau von Akw verbieten, widersprächen der nationalen Gesetzgebung, urteilte das Gericht.Ministerpräsident Silvio Berlusconi hatte kurze Zeit nach seinem Regierungsantritt 2008 angekündigt, dass er den Atomausstieg rückgängig machen werde, um die Abhängigkeit des Landes von ausländischen Energie-Importen zu verringern. Ab 2020 soll Italien wieder Atomenergie erzeugen. Im Februar 2010 kündigte seine Regierung an, gegen das Bauverbot für Atomkraftwerke in den drei Regionen gerichtlich vorzugehen.In Italien hatte die Bevölkerung 1987 in einem Referendum für den Atomausstieg gestimmt. Dass Berlusconi die Entscheidung rückgängig machen will, stößt in weiten Teilen der Bevölkerung auf Kritik.apa