Donnerstag, 26. September 2019
Verfassungsgericht: Sterbehilfe in Ausnahmen straffrei
Das italienische Verfassungsgericht hat Sterbehilfe in eng beschränkten Fällen für straffrei erklärt. In einer am Mittwochabend nach zweitägiger Beratung veröffentlichten Entscheidung forderte das höchste Gericht das Parlament zugleich zu einer genaueren gesetzlichen Regelung auf.
Symbolfoto - Foto: © shutterstock