Das Landesgesetz legt fest, dass öffentliche Bauaufträge in kleinere Gewerke und Baulose aufgeteilt werden können. Damit würden heimische Betriebe verstärkt berücksichtigt, erklärte Landesrat Florian Mussner. Ein weiterer Vorteil bestehe darin, dass das Land komplexe technische Arbeiten getrennt vergeben und so genauer darüber wachen könne, wer welche Arbeiten ausführt. Gehe der Auftrag an Generalunternehmer, habe man nämlich keinen Einfluss auf eine Weitergabe der Arbeiten.ler/D