Rund jede dritte Südtiroler Gemeinde hat genug von überfüllten Parkplätzen, nächtlichem Lärm und den Hinterlassenschaften rücksichtsloser Touristen. Die Konsequenz: Dem Wildcamping soll endgültig Garaus gemacht werden. Über eine Musterverordnung, die der Gemeindenverband an alle Gemeinden übermittelt hat, sollen entsprechende Regelungen auf den Weg gebracht werden, auch wenn diese kein generelles Nachtparkverbot vorsieht.<BR /><BR />In Kastelruth etwa wurde die Musterverordnung bereits im Jänner im Gemeinderat genehmigt. „Was noch fehlt, sind Anordnungen für einzelne Parkplätze, also wann und wo über Nacht geparkt werden darf“, erklärt Bürgermeisterin Cristina Pallanch. Einheimische sollen dabei von möglichen Strafen ausgenommen bleiben. Nun, ein halbes Jahr nach dem Beschluss, zeige sich bereits Wirkung und die Lage habe sich etwas entspannt.<h3> Müllproblem in Griff bekommen</h3>Vor allem Abhilfe gegen das Müllproblem, das mit dem Wildcampen einhergeht, erhofft man sich in Brixen. Die Verordnung wurde dort vergangene Woche genehmigt und trat bereits am Folgetag, am vergangenen Donnerstag, in Kraft. Die Besonderheit: Für illegale Müllhinterlassenschaften können hier gesonderte Strafen verhängt werden. „Die Kontrollen werden sensibilisieren und die Strafen letztlich auch Wirkung zeigen“, ist Bürgermeister Andreas Jungmann guter Dinge.<BR /><BR />Zufrieden mit der im Frühjahr beschlossenen Verordnung ist auch der Bürgermeister von Kaltern, Christoph Pillon. „In der Anordnung geht es um ein Nachtparkverbot auf bestimmten Parkplätzen. Seit ihrem Inkrafttreten gibt es dort keine Nachtparker oder Wildcamper mehr“, sagt Pillon. Bislang habe die Gemeinde deshalb nur eine einzige Verwaltungsstrafe ausstellen müssen. Intern werde derzeit sogar über eine Ausweitung der Regelungen diskutiert.<h3> Anfechtung noch offen</h3>Etwas schwieriger gestaltet sich die Lage in Wolkenstein. Dort hatte die Gemeinde für ihre Verordnung zunächst ordentlich juristischen Gegenwind kassiert. Nachdem eine italienische Campingvereinigung Rekurs eingelegt hatte, landete die Verordnung vor dem Verwaltungsgericht. <BR /><BR />„Derzeit bleibt die Verordnung teilweise bestehen: Das Aufstellen von Zelten oder das Hinterlassen von Müll ist weiterhin verboten, nur der Passus zum Übernachten im Auto wurde gestrichen“, erklärt Gemeindereferent Ernest Cuccarollo. In den kommenden Monaten wolle man die Entwicklung weiter beobachten und anschließend über eine mögliche Anfechtung vor dem Staatsrat entscheiden. Ihre Wirkung zeigt die Regelung aber bereits jetzt: In der vergangenen Woche wurden die ersten Verwaltungsstrafen ausgestellt.<h3> Drei Fragen an Gemeindenchef Dominik Oberstaller</h3><b>Wo gibt es bereits eine Verordnung?</b><BR /><KeinAbsatz></KeinAbsatz>Dominik Oberstaller: Rund ein Drittel der Gemeinden hat die Verordnung bereits beschlossen oder befindet sich in der Umsetzung. In vielen Gemeinden steht das Thema in den Gemeinderatssitzungen im Juli auf der Tagesordnung.<BR /><b><BR />Sind Sie mit dieser Lösung zufrieden?</b><BR /><KeinAbsatz></KeinAbsatz>Oberstaller: Sie ist ein Schritt in die richtige Richtung und verschafft den Gemeinden den notwendigen Handlungsspielraum. Zusätzlichen Rückenwind bringt das neue Ortspolizeigesetz, das entsprechende Kontrollen ermöglicht. Vollständig gelöst ist das Problem damit aber nicht. <BR /><b><BR />Zeigt die Regelung bereits Wirkung?</b><BR /><KeinAbsatz></KeinAbsatz>Oberstaller: Die Verordnung ist mancherorts bereits in Kraft und erste Strafen wurden schon verhängt.