Enttäuscht zeigen sich Wolkensteins Bürgermeister Tobias Nocker und der Anwalt der Gemeinde, Christoph Perathoner.<BR /><BR />Die größte und repräsentativste Campervereinigung (Associazione Nazionale Coordinamento Camperisti) hatte gegen Artikel 4, Absatz 2 der umstrittenen Gemeindeverordnung zum Camping vor dem Verwaltungsgericht Bozen rekurriert. In der Verordnung hatte die Gemeinde ein Verbot gegen das Übernachten in geparkten Fahrzeugen auf Parkplätzen und am Straßenrand verhängt. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1298781_image" /></div> <BR /><BR />Denn immer wieder war Müll zurückgelassen worden – und manch einer hatte sogar im Freien „sein Geschäft verrichtet“, berichtet Bürgermeister <b>Tobias Nocker</b>. Das Verbot habe sich nicht gegen Autofahrer gerichtet, die – weil sie müde sind – sich im Auto ausruhen oder dort einmal zur Not übernachten, sondern gegen Wildcamper, die zwei oder mehrere Tage am gleichen Ort bleiben, dort zweimal oder öfter übernachten und dann auch noch illegal ihren Müll usw. zurücklassen. „Das ist Campen. Und wir haben in Wolkenstein keine Vorrichtung für Camper – weder Camping noch Campingstellplätze“, betont Nocker. „Damit können wir diesen Leuten auch nichts verrechnen.“<BR /><BR />Anwalt <b>Christoph Perathoner</b> weist darauf hin, dass nach diesem Urteil die Camping-Verordnung der Gemeinde aufrecht bleibt – außer ein einziger Satz über die Übernachtung in den Fahrzeugen. Laut Perathoner geht aus der Straßenverkehrsordnung hervor, dass der Bürgermeister oder die Führungskraft für diesen Punkt zuständig sind. Das Verwaltungsgericht habe dann aber befunden, dass weder Gemeinderat noch der Bürgermeister die Zuständigkeit für das Übernachten im Fahrzeug hätten – sondern der Gemeindesekretär. „Der Gemeindesekretär wird aber nie eine so hochpolitische Entscheidung treffen“, gibt Perathoner zu bedenken. <BR /><BR />Nun bleibt abzuwarten, ob der Gemeindeausschuss das Urteil des Verwaltungsgerichts anfechten wird.