Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) gab einer Beschwerde des Transitforums Recht. Die Entscheidung des VfGH sei für alle UVP-Organisationen von „großer Tragweite“, erklärte Transitforum-Obmann und Fritz Gurgiser am Freitag. Jetzt stehe eine Gesamtbeurteilung des Projekts an.Knapp zweieinhalb Jahre hatte das Transitforum um eine inhaltliche Bewertung des UVP-Bescheids gekämpft und wurde zwischen VwGH, Umweltsenat und VfGH weitergereicht. Jetzt habe der VfGH einen „Schlussstrich“ gezogen, betonte Gurgiser.Die vom Transitforum eingebrachten Einwände gegen den UVP-Bescheid zum BBT müssten „endlich von einem unabhängigen Gericht geprüft werden“.Dabei müsse der VwGH nun eine „Gesamtbeurteilung des Projekts“ vornehmen. In der Beschwerde forderte das Transitforum nicht nur die Umweltverträglichkeit des Tunnelbaus ein, sondern einen ganzheitlichen Ansatz, weil der BBT eine Verlagerung eines Teils des internationalen Lkw-Transitverkehrs auf die Schiene zum Ziel hat. „Wie soll der BBT umweltfreundlich sein, wenn das Ziel der Verlagerung nicht erfüllt wird“, argumentierte der Transitforumsobmann. Die unmittelbar angrenzenden Länder Bayern, Südtirol und Trentino sowie die Staaten Deutschland, Niederlande und Italien würden sich „im Einvernehmen mit der EU“ seit Jahren „konsequent und strikt weigern“, entlang der Brennerstrecke dieselben verkehrspolitischen Schutzmaßnahmen zu verordnen, die entlang anderer alpiner Transitrouten gelten würden.Im Zuge einer ganzheitlichen Prüfung müsse auch die Finanzierungsfrage bewertet werden, weil der Tunnel entgegen jahrelanger Versprechen einer Privatfinanzierung aus Steuermitteln finanziert werde. Die österreichische Infrastrukturministerin Doris Bures besitzt laut Gurgiser im Grunde kein Mandat, den BBT aus Steuermitteln zu finanzieren, weil er den wichtigsten Kriterien des Bundesfinanzgesetzes wie unter anderem Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit widerspreche.Der VwGH habe nun sechs Monate Zeit, sich mit den Einwänden auseinandersetzen, betonte Gurgiser. Diese Zeit werde er auch brauchen, da das Gutachten rund 6.000 Seiten umfasse. apa