Die Arbeiter der Wildbachverbauung sind keine öffentlichen Bediensteten, sondern vielmehr privatrechtlich angestellt. Bezahlt werden sie nach dem gesamtstaatlichen Kollektivvertrag für das Baugewerbe. Hinzu kommen der Landeszusatzvertrag sowie ein Betriebsabkommen; und das schon seit 1975. <h3> Wieder herrscht Funkstille</h3>Die Erneuerung des Betriebsabkommens sollte, so wurde es den Gewerkschaftsvertretern im Sommer vergangenen Jahres mitgeteilt, erstmals die Vertragsverhandlungsagentur des Landes übernehmen, wogegen sich der ASGB allerdings zur Wehr setzte. Nach Monaten des Wartens kam dann im Oktober die Rückmeldung, die Verhandlungen würden nun doch weiterhin von der Wildbachverbauung selbst geführt. <BR /><BR /> Gesagt, getan: Im Februar diesen Jahres konnte das Betriebsabkommen vorunterzeichnet werden. Es enthält im Wesentlichen die Erhöhung der Produktivitätsprämie sowie der Essensspesen und die Einführung der Zweisprachigkeitszulage. Vor einer definitiven Unterschrift müsse jedoch die Vertragsverhandlungsagentur des Landesdrüberschauen und das Plazet geben. Im März kam die positive Bewertung. Doch nun musste das Ganze zum Rechnungshof – und wieder herrschte Funkstille.<BR /><BR /> Mehrmals intervenierte der ASGB und bat sogar um eine Aussprache, weil es immer noch nicht zum Abschluss des Betriebsabkommens gekommen war. <h3> Betriebsabkommen von Gutachten in Frage gestellt</h3>Im Mai wurde der Gewerkschaft dann mitgeteilt, es gebe ein internes Rechtsgutachten, – das, weil intern allerdings nicht einsehbar sei, – wonach es fraglich sei, ob mit der bestehenden Gesetzeslage überhaupt ein Betriebsabkommen abgeschlossen werden könne. <BR /><BR />„Ein solches gibt es seit 50 Jahren und es ist in all den Jahren nie angezweifelt worden – auch nicht vom Rechnungshof“, wundert sich ASGB-Chef Tony Tschenett. Auch, weil im Gesetz explizit „Ergänzungsbestimmungen auf Provinzebene“ angeführt waren. „Das sollte wohl als Legitimation für ein Betriebsabkommen reichen“, findet Tschenett. <BR /><BR /><embed id="dtext86-70141626_quote" /><BR /><BR />Anders die Landesregierung: Aufgrund des Gutachtens will man jetzt die entsprechende Bestimmung im Landesgesetz ändern. In der zuständigen Gesetzgebungskommission wurde daher ein Passus eingefügt, der die Möglichkeit „eines eventuellen von der Landesregierung genehmigten Betriebsabkommens“ vorsieht. Versprochen wurde dem ASGB, der Entwurf komme Anfang Juni in den Landtag. Doch im Vorfeld der laufenden Landtagssitzung wurde dem ASGB mitgeteilt, dies sei nun bedauerlicherweise nicht der Fall, der Entwurf werde „voraussichtlich erst in der nächsten Sitzungssession“ behandelt. <BR /><BR />Tschenett hat genug von der „Verzögerungstaktik“, die seiner Meinung nach „im Haushalt eine Umschichtung der Gelder bezweckt, anstatt die, wie versprochene, im Juni erwartete Lohnaufbesserungen für die Arbeiter der Wildbachverbauung umzusetzen.“