Die betroffenen Almen wurden gemäß Landesgesetz Nr. 10/2023 als Weideschutzgebiete ausgewiesen. Die Eigentümer haben trotzdem zusätzliche Maßnahmen zum Herdenschutz ergriffen, die jedoch wirkungslos blieben.<BR /><BR />Am 30. Juli hat Landeshauptmann Arno Kompatscher daher eine Genehmigung zur Entnahme von zwei Wölfen im Vinschgau unterzeichnet.<h3> Das Landesforstkorps ist mit der Entnahme der beiden Wölfe beauftragt</h3> Sowohl die Wildbeobachtungsstelle des Landes als auch das Institut für Umweltschutz und Forschung (Istituto Superiore per la Protezione e la Ricerca Ambientale ISPRA) haben sich gemäß Landesgesetz 10/2023 für die Entnahme von zwei Wölfen positiv ausgesprochen. <BR /><BR />Die Genehmigung zur Entnahme ist 60 Tage lang gültig. Das Landesforstkorps ist mit der Entnahme der beiden Wölfe beauftragt.<BR /><BR />Die Genehmigung wurde auf der Website der Landesverwaltung im Bereich „Außerordentliche Maßnahmen und Notfälle“ unter „Transparente Verwaltung“ veröffentlicht (Entnahme durch Abschuss von zwei Wölfen gemäß Art. 16 der Richtlinie 92/43/EWG und des Art. 3 des Landesgesetzes Nr. 10/2023).