Der Südtiroler Landtag hatte im Juni 2020 die Gesetzesnovelle „Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung“ mehrheitlich genehmigt. Für diese Gesetzesmaßnahme hatten die Kritiker eine bestätigende Volksabstimmung angestrengt. <BR /><BR />Diese Volksbefragung, mit der über das Inkrafttreten des Landesgesetzes abgestimmt wird, findet nach pandemiebedingter Verschiebung nun am 29. Mai statt, wie die Landespresseagentur mitteilt. Der Wahltermin war mit Dekret des Landeshauptmanns festgelegt worden.<BR /><BR />Um über die Landesvolksabstimmung 2022 zu informieren, hat die Landesverwaltung eine Webseite eingerichtet. Zudem hat das zuständige Landesamt für Institutionelle Angelegenheiten den Versand der Unterlagen für die Briefwahl abgeschlossen. <BR /><BR />Bis Mitte April konnten Wählerinnen und Wähler, die sich vorübergehend außerhalb von Südtirol aufhalten in ihrer Südtiroler Wohnsitzgemeinde den Antrag zur Ausübung des Wahlrechts per Briefwahl eingereicht. Insgesamt wurden an 39.804 Briefwählern die Wahlunterlagen geschickt.