Zum ersten Mal gibt es auf Landesebene eine bestätigende Volksabstimmung, was bedeutet, dass die Wähler darüber entscheiden, ob ein vom Landtag verabschiedetes Gesetz in Kraft tritt oder nicht.Auf dem Stimmzettel findet der Wähler am Sonntag die Frage: "Stimmen Sie dem Gesetz betreffend Bürgerbeteiligung in Südtirol zu, welches vom Landtag am 6. Juni 2013 verabschiedet und im Amtsblatt der Region Nr. 26 vom 25. Juni 2013 veröffentlicht worden ist?"Das in der Fragestellung zitierte Gesetz regelt die Ausübung des Rechts auf Volksinitiative für Landesgesetze sowie die Möglichkeit aufhebender, einführender oder konsultativer Volksabstimmungen auf Landesebene.Zudem befasst es sich mit der Regelung von Instrumenten der direkten Demokratie. Das Gesetz ist zwar im vergangenen Sommer vom Landtag verabschiedet worden, ist aber wegen der Abstimmung darüber bis dato nicht in Kraft getreten.Ob dies der Fall sein wird, darüber entscheidet am Sonntag die Mehrheit der Abstimmenden. Quorum gibt es dabei keines. Gewinnt das "Ja", wird der vom Landtag verabschiedete Gesetzestext bestätigt, tritt in Kraft und ersetzt das derzeit gültige Gesetz aus dem Jahr 2005.Gewinnt dagegen das "Nein", gilt der zur Abstimmung vorgelegte Gesetzestext als abgelehnt. Das Gesetz tritt demnach nicht in Kraft, was vielmehr in Kraft bleibt, ist das Gesetz aus dem Jahr 2005.Geöffnet sind die Wahllokale von 6 bis 22 Uhr, abgestimmt werden kann ab etwa 7.30 Uhr. Wer sich über das Referendum informieren möchte, wird im Internet fündig.