„Es hat sich bereits vor Anberaumung des Termins abgezeichnet, dass eine Reihe von Abgeordneten unaufschiebbare Termine haben und nicht an der Wahl teilnehmen können“, argumentierte Pichler Rolle. Somit würde die erforderliche qualifizierte Mehrheit fehlen. „Landtag wählt Volksanwalt, nicht eine Partei“ Daraufhin entgegnete Freiheitlichen-Chef Pius Leitner, dass nur die erforderliche Mehrheit für die SVP-Kandidatin fehlen würde. „Der Volksanwalt bzw. die Volksanwältin wird vom Landtag gewählt, nicht von einer Partei“, unterstrich er. Der Landtagsabgeordnete der Grünen Riccardo Dello Sbarba schloss sich dieser Meinung an. Im Saal seien zur Stunde weit mehr als die erforderlichen 24 Abgeordneten anwesend, und unter diesen müsste man eine Mehrheit suchen. Anschließend zitierte Sven Knoll von der „Süd-Tiroler Freiheit“ Pichler Rolles Aussage von gestern: „Wenn mehr als 90 Prozent des Landtags anwesend seien, könne man es vor dem Volk nicht verantworten untätig zu bleiben“. Eva Klotz (Süd-Tiroler Freiheit) bezeichnete das Verhalten der Mehrheit als Missachtung des Landtags. Daraufhin ergriff wieder Pichler Rolle das Wort und meinte, dass immer wieder institutionelle Tagesordnungspunkte- mit dem Einverständnis der Minderheit –vertagt worden seien. Knappe Mehrheit für Vertagung Anschließend kam es zur Abstimmung: Der Antrag Pichler Rolles auf Vertagung wurde mit 16 zu 14 Stimmen angenommen.