„Damit werden die nötigen Unterschriften für den Antrag auf einen bindenden Volksentscheid von 38.000 auf 27.000 gesenkt“, erklärt SVP-Obmann Richard Theiner. Dies solle jedoch nicht gelten, sofern die Unterstützerunterschriften elektronisch, etwa durch den Einsatz der Bürgerkarte, gesammelt werden. So sieht es der Abänderungsantrag des Landtagsabgeordneten Arnold Schuler vor. In diesem Fall soll laut Südtiroler Volkspartei weiterhin die Unterschrift von 38.000 Bürger gelten. Für die nicht bindende Volksbefragung soll die Antragshürde von 26.000 auf 20.000 Unterschriften gesenkt werden. „Der Gesetzentwurf sieht zudem die Abschaffung des Beteiligungsquorums vor“, unterstreicht SVP-Obmann Theiner, „die Instrumente der Volksbefragung und des Volksentscheids sollen den Bürgern die Möglichkeit bieten, bei Projekten von landesweitem Interesse mitzubestimmen.“ Die Artikeldebatte zum SVP-Gesetzentwurf steht ab Dienstag auf der Tagesordnung des Südtiroler Landtages.