<b>Herr Andergassen, wann beginnt für Sie als Präsident der Wahlsektion die Arbeit?</b><BR /><BR /><BR />Michael Andergassen: Am Tag vor der Wahl, also am Samstag. Das ist der Tag, an dem das gesamte Wahlmaterial geliefert wird. Am frühen Nachmittag bereiten die Stimmzählerinnen und Stimmzähler und ich die Wahllokale vor, damit am Wahltag die Stimmabgabe pünktlich um 7 Uhr beginnen kann. Offiziell eröffnet wird der Wahlsprengel um 16 Uhr. Dann beginnen die formellen Vorbereitungsarbeiten: Jeder Stimmzettel wird mit dem Stempel der Wahlsektion versehen, der eine einmalige Nummer trägt. Es werden genauso viele Stimmzettel abgestempelt, wie Personen in den Wählerlisten der jeweiligen Sektion registriert sind. Jeder Wahlsprengel erhält jedoch etwas mehr Stimmzettel, es gibt also einen kleinen Überschuss, um für eventuelle zusätzliche Wähler wie z.B. die Ordnungskräfte in den Wahllokalen gewappnet zu sein. Die abgestempelten Wahlzettel werden anschließend separat in einem Behälter versiegelt und stehen am Wahltag zur Verfügung. Ebenfalls am Samstag werden die Plakate mit den Listenzeichen der Parteien und der Kandidaten ausgehängt. Zudem bringen wir Hinweise zum Verbot der Handynutzung in der Wahlkabine an. Sind alle Vorbereitungen abgeschlossen, wird das Wahllokal versiegelt, um sicherzustellen, dass niemand unberechtigt Zutritt erhält.<BR /><BR /><BR /><b>Ab wann ist das Personal der Wahlsektion am Wahltag im Einsatz?</b><BR /><BR /><BR />Andergassen: Ab 6:40 Uhr, damit die Wahl pünktlich um 7 Uhr starten kann. Gewählt werden kann bis 22 Uhr. Danach werden die Türen des Wahlsprengels geschlossen. Wer sich zu diesem Zeitpunkt noch im Gebäude befindet, darf seine Stimme abgeben. Allgemein gilt: Man darf die Wahl nicht absichtlich verschleppen. Steht jemand etwa 20 Minuten in der Wahlkabine, liegt es im Ermessen des Präsidenten, die Kabine räumen zu lassen.<BR /><BR /><BR /><b>Wann wählen eigentlich Sie?</b><BR /><BR /><BR />Andergassen: Die Teams in den Wahlsektionen arbeiten in Schichten. Da gleich nach 22 Uhr ausgezählt wird, der Wahltag also sehr lang ist, sind die Schichten so organisiert, dass jeder Pausen einlegen kann – für die eigene Stimmabgabe, aber auch für das Mittag- oder Abendessen. In einer Pause kann ich also zu meiner eigenen Wahlsektion fahren und dort meine Stimme abgeben. Ist der Präsident nicht im Wahlsprengel, muss der Vizepräsident anwesend sein, der vom Präsidenten aus dem Kreis der Stimmzähler ernannt wird. Ab 21 Uhr werden in meinem Wahllokal dann alle Mitglieder der Wahlsektion anwesend sein.<BR /><BR /><BR /><b>Sobald die Wahl abgeschlossen ist, beginnt sofort die Auszählung.</b><BR /><BR /><BR />Andergassen: Ja. Das Team der Wahlsektion schließt sich im Wahllokal ein. Vorab angemeldete Listenvertreter der zur Wahl zugelassenen Parteien dürfen vor Ort sein. Sie dürfen die Auszählung beobachten und überwachen, sich jedoch nicht aktiv daran beteiligen. Die Auszählung beginnt mit dem Öffnen einer der Wahlurnen. Anschließend werden die Stimmzettel einzeln gezählt. Dabei muss das gesamte Personal der Wahlsektion anwesend sein. Und das aus gutem Grund: Präsident, Stimmenzähler und Sekretär, befinden gemeinsam über die Gültigkeit der Stimmen. Gibt es in einem Wahlsprengel mehrere Sektionen, zählt jede Sektion für sich die Listenstimmen und die Vorzugsstimmen hinter verschlossener Tür aus. Die Listen- und Vorzugsstimmen werden dann in ein eigens dafür vorgesehenes Wahlregister eingetragen. Die ausgezählten Stimmen werden separat versiegelt und verschlossen. <BR /><BR /><BR /><b>Die Ergebnisse werden dabei laufend online veröffentlicht.</b><BR /><BR /><BR />Andergassen: Ja, jede Wahlsektion hat ein Tablet, mit dem alle Daten des Wahlregisters in Echtzeit dem Wahlamt der Gemeinde übermitteln werden. Das gilt auch für die Wahlbeteiligung um 11 Uhr um 17 Uhr und um 22 Uhr. Auch nach der Auszählung werden die Daten aus dem Wahlregister mittels Tablet der Gemeinde übermittelt. <BR /><BR /><BR /><b>Was geschieht mit Stimmzetteln, die nicht klar zugeordnet werden können?</b><BR /><BR /><BR />Andergassen: Wenn die Wahlsektion entscheidet, dass ein Stimmzettel nicht klar zuordenbar ist, wird dieser getrennt aufbewahrt und anschließend vom zentralen Wahlamt überprüft. Auch nichtige und weiß abgegebene Stimmzettel werden jeweils getrennt aufbewahrt. <BR /><BR /><BR /><b>Die Auszählung dauert die ganze Nacht, oder kann sie unterbrochen und am Morgen fortgesetzt werden?</b><BR /><BR /><BR />Andergassen: Sobald die Auszählung beginnt, muss sie abgeschlossen werden. Bevor sie nicht abgeschlossen ist, darf niemand den Raum verlassen. Gleich zu Beginn der Auszählung werden die nicht verwendeten und nicht abgestempelten Stimmzettel ordnungsgemäß getrennt versiegelt. Anschließend bleiben nur noch die verwendeten Stimmzettel über, diese können entweder gültig, nichtig, weiß oder nicht klar zuordenbar sein. Abschließend werden auch diese ordnungsgemäß in getrennten Behältern versiegelt. Dafür gibt es ein klar definiertes Verfahren. Damit ist die Arbeit der Stimmzähler abgeschlossen und sie dürfen nach Hause gehen. Der Präsident bringt das gesamte Material anschließend in die zentrale Sammelstelle der Gemeinde.<BR /><BR /><BR /><b>Wieviel erhält der Präsident eines Wahlsprengels, wieviel die Stimmzähler?</b><BR /><BR /><BR />Andergassen: Der Präsident bekommt 292,07 Euro ( netto), ein Stimmzähler 230,46 Euro ( netto). Die Tage, an denen man gearbeitet hat – also Samstag, Sonntag und gegebenenfalls auch der Montag, falls die Auszählung über Mitternacht hinausgeht –, können beim Arbeitgeber als freie Tage geltend gemacht werden.<BR /><BR /><BR /><b>Warum sind Sie Stimmzähler bzw. Präsident eines Wahlsektion geworden?</b><BR /><BR /><BR />Andergassen: Ich habe während des Uni-Studiums als Stimmzähler angefangen und es hat mir gut gefallen. Ich bin sehr politikinteressiert. Die Aufgabe ist interessant und spannend. Ich bin direkt am demokratischen Prozess beteiligt.<BR /><h3> So kann man Präsident eines Wahlsprengels werden</h3>Um Präsident eines Wahlsprengels zu werden, muss man in das Verzeichnis der Wahlsprengelvorsitzenden eingetragen sein. Der Antrag ist bei der eigenen Wohnsitzgemeinde zu stellen. Dafür muss man volljährig sein, die Matura und einen Zweisprachigkeitsnachweis haben.<BR /><BR />Ausgeschlossen sind jene, die zum Zeitpunkt der Wahlen das Alter von 70 Jahren überschritten haben, die Angestellte des Innenministeriums, des Ministeriums für Post und Telekommunikation und des Ministeriums für Transportwesen sind, aber auch Angehörige der Streitkräfte, die im Dienst stehen, Landes-, Amts- und Vertrauensärzte, die Gemeindesekretäre sowie die Gemeindeangestellten, die in den Gemeindewahlämtern ihren Dienst versehen und die für eine Wahl aufgestellten Kandidaten und Kandidatinnen. Die Wahlsprengelvorsitzenden werden aus dem Verzeichnis von der Gemeinde ernannt ausgewählt, ernannt und einem Wahlsprengel zugewiesen.