Und für die Wahlordnung zur Nominierung des SVP-Spitzenkandidaten für die Landtagswahlen 2013 gibt es nun einen konkreten Vorschlag. Die definitive Entscheidung zur Wahlordnung wird der Parteiausschuss am 26. November treffen.Nachdem als möglicher Wahltermin für die im neuen Jahr anstehenden Parlamentswahlen der 10. März im Raum steht, verengt sich der SVP-Zeitplan für die angekündigten Basiswahlen zur Ermittlung der Kandidaten für Kammer und Senat. Demnach könnten bis 6. Jänner Vorschläge für Basiswahlkandidaten eingehen, worauf die SVP-Bezirksausschüsse am 9., 10. und 11. Jänner sowie der Parteiausschuss am 14. Jänner die Kandidatenlisten für die Basiswahlen erstellen. Wahlberechtigt sind alle SVP-Mitglieder.Nominierung des SpitzenkandidatenDie Konferenz der SVP-Bezirksobleute hingegen hat am Montagnachmittag der Parteileitung ihren Vorschlag einer Wahlordnung zur Nominierung des Spitzenkandidaten für die Landtagswahlen unterbreitet. Demnach können Vorschläge für die Basiswahl innerhalb von drei Wochen ab Ausschreibung der Vorwahlen beim SVP-Obmann über das Landessekretariat eingebracht werden. Die vorgeschlagenen Kandidaten legen, sofern sie sich der Wahl stellen wollen, eine schriftliche Annahmeerklärung vor. Dann soll die Liste der Kandidaten, die sich den Mitgliedervorwahlen stellen, mittels Abstimmung in den Bezirksausschüssen erstellt werden. Die Vorwahl unter den SVP-Mitgliedern zur Nominierung des Spitzenkandidaten soll in allen Ortsgruppen der SVP stattfinden; wahlberechtigt sind alle SVP-Mitglieder. Der Parteiausschuss soll am nächsten Montag über das von den Bezirksobleuten vorgeschlagene Prozedere bzw. die Wahlordnung befinden.