Bei Bizzo wurden, nach seinem Rücktritt als Bozner Gemeinderat, keinerlei Gründe für Unwählbarkeit oder Unvereinbarkeit mit dem Abgeordnetenmandat festgestellt.Zur Position von Steger – deren Überprüfung ein Antrag der Grünen forderte – hat Vorsitzender Leitner den Kommissionsmitgliedern heute ein Gutachten des Rechtsamts des Landtags vorgelegt, das diese noch eingehend studieren wollen. Daher wurde eine weitere Sitzung für den 12. März anberaumt. Das Gutachten enthält Argumente sowohl für als auch gegen eine Wiederaufnahme des Verfahrens, wie Leitner erklärt: „Zum einen gibt es das Prinzip, dass nicht zweimal in derselben Sache entschieden werden soll, zum anderen sind durch das Kassationsurteil neue Elemente aufgetaucht, die zu bewerten wären. Ein möglicher Vorschlag wäre, dass der Landtag die Kommission beauftragt, sich mit dem Fall erneut zu befassen.“Leitner: „Will auf jeden Fall institutionellen Weg gehen“ Südtirol Online hatte am 2. Februar mit Kommissionspräsident Pius Leitner zu diesem Thema ein Interview geführt. Damals betonte Leitner, dass das Kassationsgericht Barbara Repetto für nicht wählbar erklärt habe, deshalb sei auch der Fall Steger „neu zu bewerten, was wir in der Wahlbestätigungskommission auch tun werden“. Leitner betonte auch, dass er auf alle Fälle den institutionellen Weg gehen wolle. Dieser sieht vor, dass sich zunächst die Wahlbestätigungskommission und anschließend der Landtag mit dem Fall Steger befassen. Sollte der Landtag den amtierenden Landtagspräsidenten für wählbar erklären, dann hofft Leitner auf die Wähler. „Gleich wie im Fall Repetto bleibt dann für jeden Bürger die Möglichkeit beim ordentlichen Gericht Klage einzureichen“, betonte der Freiheitlichen-Chef im Interview. Er selbst wolle diesen Schritt nicht tun, sollte sich der Landtag für Steger aussprechen. „Ich habe noch nie einen Kollegen angezeigt. Ich finde es nicht richtig, wenn sich Abgeordnete gegenseitig anzeigen. Das ist meiner Meinung der falsche Weg. Wir befinden uns in einer Demokratie, in der bestimmte Spielregeln gelten – für alle gelten sollten. Es wird sich zeigen, wie die Wahlbestätigungskommission und der Landtag entscheiden. Sollten die Spielregeln nicht eingehalten werden, dann trägt jeder Abgeordnete persönlich Verantwortung für seine Entscheidung“, so Leitner gegenüber STOL. Der Wahlbestätigungskommission gehören neben Leitner die stellvertretende Vorsitzende, Veronika Stirner (SVP), Schriftführer Riccardo Dello Sbarba (Grüne) sowie die weiteren Mitglieder Arnold Schuler, Elmar Pichler Rolle, Seppl Lamprecht (alle SVP) und Mauro Minniti (Pdl) an. joi