Das wurde in den vergangenen Jahren mitunter so dargestellt, entspricht aber nicht unbedingt der Realität.<BR /><BR />Im Zusammenhang mit den Gemeindewahlen war immer auch vom AIRE-Register die Rede. In diesem sind italienische Staatsbürger eingetragen, die im Ausland leben. Die Eintragung in das Register erfolgt nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. Diese Eintragung hat zur Folge, dass es zu einer Gleichbehandlung mit den in Italien ansässigen Staatsbürgern und -bürgerinnen kommt. Ein Grund für die Eintragung ist auch, dass Beiträge oder Wohnbauförderungsansuchen auch für AIRE-Eingetragene möglich sind. Aber es kommt auch zu denselben Rechten und Pflichten beim Wählen, was im Fall der Gemeindewahlen immer wieder ein Problem darstellt.<BR /><BR />Warum? Gerade im Obervinschgau gibt es eine große Zahl von Eingetragenen im AIRE-Register – sie leben im benachbarten Val Müstair, aber auch in Wien oder Zürich. Und gerade letztere kommen selten bis nie zu Wahlen angereist. Da sie bei der Ermittlung der Wahlberechtigtenzahl mitgezählt werden – aber eben zu einem erheblichen Anteil dann nicht wählen – drücken sie die Wahlbeteiligung. <h3> <h3> Ein seit vielen Jahren bekanntes Problem</h3> </h3>Das haben z. B. die Tauferer Bürgermeisterin Roselinde Gunsch oder der Glurnser BM Erich Wallnöfer auch jetzt wieder festgestellt, wie sie den „Dolomiten“ erklärten. Gerade in den Randgemeinden mit schon historisch bedingt viel Auswanderung mache sich das bemerkbar. So sprach Roselinde Gunsch von 726 effektiv in der Gemeinde ansässigen Wählern und Wählerinnen, aber von einer offiziellen Wahlberechtigtenquote von über 1.131. Das heißt im Umkehrschluss, dass sage und schreibe 405 AIRE-Eingetragene aufscheinen.<BR /><BR />„Da sind Leute darunter, die ich gar nicht einmal kenne und nie gesehen habe“, sagte der Glurnser BM Wallnöfer zu seinen AIRE-Eingetragenen. Unter diesen befänden sich z. B. auch Kinder oder Enkel von im Ausland Ansässigen, die mit Glurns nicht viel am Hut hätten, aber wahlberechtigt seien. Einige leben hingegen z.B. im angrenzenden Val Müstair, diese würden sehr wohl wählen gehen, ergänzte BM Gunsch. <BR /><BR />Es war am Sonntag nicht unbedingt sofort ersichtlich, wieviele AIRE-Registrierten wählen gingen oder nicht, das müsste jeweils gesondert ermittelt werden – aber die Effekte sind groß, soviel kann durchaus vermutet werden. Gunsch und ihr Amtskollege Erich Wallnöfer, aber auch der Malser BM Josef Thurner, sagten, dass die Auswirkungen spürbar seien. Es wäre überlegenswert, dies zu ändern, da die Realität verzerrt werde.<h3> <h3> Lösungen: Ausreichend Wähler oder mehrere Listen</h3> </h3>Da stellt sich natürlich die Frage, was man tun könnte? Dies vor allem, um das Risiko der 40-Prozent-Beteiligungsklausel zu umgehen. Diese Klausel hätte den Tauferern heuer fast eine kommissarische Verwaltung eingehandelt, denn bei Unterschreitung der 40 Prozent wäre die Wahl ungültig gewesen (da nur die SVP antrat, Anm.). <BR /><BR />44,4 Prozent wurden erreicht, 40 waren das Minimum, um den Kommissär zu umgehen. Ein ganzer oder teilweiser Ausschluss des AIRE-Registers von der Liste der Wahlberechtigten ist nicht möglich, sie haben das Recht auf die Wahl. Die Lösungen können daher wohl nur ausreichend in Taufers ansässige Wähler oder mehrere Listen bzw. Parteien sein. Dann gilt die 40-Prozent-Beteiligungs-Klausel nicht mehr.