Zwei Jahre lang hat es gedauert. Nun ist das Wahlgesetz durch.Der Gesetzentwurf wurde mit 19 Ja-, elf Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen genehmigt. Damit wurde die erforderliche absolute Mehrheit erreicht.Das neue Wahlgesetz bestimmt Beschränkungen der Wahlkampfkosten und führt u.a. die Briefwahl und eine Frauenquote ein.40.000 Euro pro KandidatDie Wahlkampfkosten wurden – auf Vorschlag von Arnold Schuler, Josef Noggler und Veronika Stirner Brantsch – auf 40.000 Euro pro Kandidat beschränkt.Die Parteienwerbung wird dabei nicht gezählt.Bei Übertretung gibt es eine Strafe: Der Kandidat muss das Dreifache des Betrags über dem Limit zahlen.Besonders über die Wahlkampfausgaben wurde ausgiebig diskutiert. So forderte die Opposition ein Wahlwerbeverbot.Der Vorschlag der Freiheitlichen zur Beschränkung der Wahlkampfausgaben: 20.000 Euro dürfe ein Kandidat maximal ausgeben und 10.000 Euro die Liste für jeden Kandidaten.„Alle sind sich einig, dass die Wahlkampfkosten eingeschränkt werden müssen“, bemerkte Arnold Schuler. Allerdings seien manche Vorschläge nicht umsetzbar.Laut Elmar Pichler Rolle sei der Vorschlag von Schuler „ein erster Schritt, nicht die perfekte Lösung, aber ein richtiges Signal“.Der von ihr mitgetragene Antrag sei „ein Kompromiss“, bemerkte Veronika Stirner Brantsch. Sie persönlich halte 20.000 Euro pro Kandidat für ausreichend.„Mit der Kontrolle wird die Prüfstelle des Landes beauftragt“, so Stirner Brantsch, sie hoffe, diese lasse sich von niemandem etwas vorschreiben.Briefwahl und konstruktives MisstrauenDaneben wurde auch die Briefwahl für 30.000 Auslands-Südtiroler eingeführt. Pichler Rolle verteidigte am Donnerstag die Bestimmungen dazu: Sie seien auch vom italienischen und europäischen Recht gedeckt und in den meisten europäischen Ländern Praxis.„Zudem hat die Datenschutzbehörde ein positives Gutachten dazu abgegeben“, so Pichler Rolle.Die Urne mit den Wahlbriefen werde überwacht. In Zeiten der sinkenden Wahlbeteiligung müsse man den Bürgern diese zusätzliche Möglichkeit bieten.Angenommen wurde auch der Vorschlag zum konstruktiven Misstrauen: Gleichzeitig mit dem Misstrauensantrag gegen den Landeshauptmann muss ein Gegenkandidat benannt werde.Und: Über die Landesregierung wird künftig im Block abgestimmt. Der Landeshauptmann muss zuvor bekanntgeben, welche Kompetenzen er Landesräten zuweist.Quote für FrauenNeu ist nicht zuletzt die Frauenquote: Sie garantiert den Politikerinnen anteilsmäßig zur Stärke im Landtag eine Vertretung in der Landesregierung.Je mehr Frauen in den Landtag gewählt werden, desto mehr Landesrätinnen gibt es.Auf Antrag der Süd-Tiroler Freiheit wurde außerdem bestimmt, dass künftig auch farbige Listenzeichen auf dem Wahlzettel möglich sind.stol