Dem Landeshauptmann wurde von der Finanzpolizei vorgeworfen, dass er im Wahlkampf 2018 das Wahlkampfkostenlimit – das bei 30.000 Euro liegt – überschritten habe. <BR /><BR />Die Finanzpolizei forderte eine Strafzahlung von rund 200.000 Euro <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/finanzpolizei-kompatscher-hat-wahlkampfkosten-deutlich-ueberschritten" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(Hier lesen Sie mehr dazu).</a><BR /><BR />Daraufhin hat das Landtagspräsidium ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Aufgrund dieses Gutachtens wurde nun entschieden, dass die Sache verjährt ist – Kompatscher muss keine Strafe zahlen.