Im Dringlichkeitswege streicht der Landtag im Juli die Unvereinbarkeit, die ein Rechtsstreit mit dem Land für jeden Abgeordneten mit sich bringt. Sollten sich somit andere Instanzen (Rechnungshof, Finanzpolizei) bewegen, könnte sich Arno Kompatscher vor Gericht wehren – ohne zurücktreten zu müssen.<BR /><BR />Obwohl Kompatscher laut Finanzpolizei 2018 das Wahlkampfkostenlimit überschritten hat, muss er keine 200.000 Euro Strafe löhnen, da der Fall verjährt ist.<h3> Widmann scheitert an Einstimmigkeit</h3>Da sich im Wahlkampf 2023 aber dasselbe Muster (Konterfrei Kompatscher, im Hintergrund andere Bewerber oder gar nur deren Namen) ablief, beantragte Widmann am Dienstag in der Fraktionssprechersitzung, eine Kontrolle 2023 durch die Prüfstelle.<BR /><BR /> Da dazu Einstimmigkeit nötig gewesen wäre und sich SVP, Fratelli, JWA und Präsident Schuler enthielten, scheiterte Widmann. „Ich werde der Prüfstelle von der Diskussion berichten. Diese stellte aber bereits im Gutachten zu 2018 klar, dass Bewertungskriterien für eine etwaige Übertretung fehlen, etwa wie groß Bilder anderer Kandidaten sein müssen“, so Schuler. <h3> Gesetzesänderung: „Wegen Holzeisen ist Eile geboten“</h3> Mit Dringlichkeit ließ Schuler zudem für Juli eine Gesetzesänderung auf die Tagesordnung des Landtags setzen. Derzeit ist ein Rechtsstreit eines Mandatars mit Land und Region im Wahlgesetz unvereinbar mit dem Verbleib im Landtag. Nun soll diese Passage gestrichen werden.<BR /><BR /> „Die Eile ist wegen Renate Holzeisen geboten. Die Wahlbestätigungskommission muss Klarheit haben“, sagt Schuler, Holzeisen hat sich bekanntlich gegen eine Corona-Strafe gewehrt. Das Verfahren ist derzeit aber ausgesetzt, bis das Verfassungsgericht eine Entscheidung trifft. So wirklich eilig scheint die Sache also nicht.<h3> „Jeder muss das Recht haben, sich zu verteidigen“</h3>Im Landtag pfeifen die Spatzen von den Dächern, dass es dabei auch um Kompatscher geht. Die Vorhaltung der Finanzpolizei zu seinen Wahlkampfspesen 2018 ist verjährt und im Landtag bleibt auf den Spesen von 2023 der Deckel drauf. Sollten sich aber andere Instanzen wie Finanzpolizei oder Rechnungshof für diese interessieren, hätte sie 4,5 Jahre Zeit. Noch einmal dürfte dann diesmal nichts verjähren.<BR /><BR />Mit der Gesetzesänderung bekäme Kompatscher (sowie Holzeisen und jeder andere Abgeordnete) die Möglichkeit, sich gegen Vorwürfe vor Gericht zur wehren, ohne das Mandat niederlegen zu müssen. „Alle Fraktionssprecher waren sich einig, dass jeder das Recht haben muss, sich zu verteidigen“, so Schuler.