Ursprünglich sollte die EU-Entwaldungsverordnung Ende 2024 in Kraft treten, am gestrigen Donnerstag hat indes das EU-Parlament einen Aufschub um 12 Monate beschlossen. Überdies wurden einige Restriktionen im Gesetzestext gelockert. <BR /><BR />So werden beispielsweise Gebiete, in denen es kein Risiko der Entwaldung gibt, von den Auflagen befreit. „In die nun neue Kategorie der Gebiete ohne Entwaldungsrisiko wird auch Südtirol fallen, unsere Betriebe werden daher von den restriktiven Regeln ausgenommen“, erklärt EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1096866_image" /></div> <BR /><BR />Die eigentliche Zielsetzung – nämlich die Abholzung von Wäldern weltweit zu stoppen – teile Dorfmann ausdrücklich, allerdings habe sich die Verordnung „als Bürokratiemonster“ erwiesen. Mit dem Aufschub der Verordnung habe die EU-Kommission die nötige Zeit, um das Entwaldungsrisiko für Gebiete rund um den Globus zu definieren und sie entsprechenden Kategorien zuzuordnen.<BR /><BR /> Demnach würden beispielsweise für Soja aus Brasilien besonders hohe Auflagen gelten. Die neu eingeführte Kategorie für Gebiete ohne Entwaldungsrisiko setze im Wesentlichen 2 Faktoren voraus: Eine konstante Waldfläche in den vergangenen Jahrzehnten und eine Forstgesetzgebung, die den Wald schützt.<BR /><BR />Südtirol erfülle beide Voraussetzungen und könne somit dieser neuen Kategorie zugeordnet werden. Die Änderungen müssen nun noch im Europäischen Rat eine Mehrheit finden. „Stimmt auch der Rat zu, würden unsere Bauern und Waldbesitzer massiv bürokratisch entlastet“, erklärt Dorfmann.