Die Verhandlungen zum bereichsübergreifenden Vertrag (BÜKV) für den öffentlichen Dienst befinden sich in einer Übergangsphase. In den alten Vertrag (2019-2021) sind bisher 210 Millionen Euro geflossen. Abgeschlossen ist er aber noch nicht. <BR /><BR />„Auch die Gewerkschaften haben eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet, ein neues Gehaltsgefüge auszuarbeiten und bevor dies nicht abgearbeitet ist, gehen wir keine neuen Gehaltserhöhungen an“, sagt der Generaldirektor des Landes, Alexander Steiner. „Und zwar nicht, weil wir es nicht wollen, sondern weil rechtlich erst der alte Vertrag abgeschlossen sein muss, bevor wir einen neuen öffnen“, betont Landeshauptmann Arno Kompatscher. <BR /><BR />Er traf sich gestern früh mit den Gewerkschaften, um Klarheit bei den Verhandlungen zu schaffen. Denn: Beim neuen Lohngefüge für den öffentlichen Dienst, das ab 2023 für alle neuen Verträge gelten soll, ist man sich noch nicht einig. Grundsätzlich sollen neue Mitarbeiter ein höheres Einstiegsgehalt (plus 10 Prozent) erhalten, danach sollen Lohnsteigerungen aber langsamer erfolgen als derzeit. „Bei so vielen Mitarbeitern und Situationen ist das aber nicht nur eine banale Rechenarbeit“, sagt Ulli Bauhofer (CGIL/AGB). Nun will man sich bis Februar einigen.<h3> Sonderleistungsprämie muss warten</h3>Unmittelbare Folge der Verzögerung ist, dass die für heuer geplante Zuweisung von 20 Millionen Euro für eine Sonderleistungsprämie erst im Frühling 2023, also nach Abschluss des alten Vertrags erfolgen kann. „Die 20 Millionen sind nicht verloren. Sie sind in Erhausung, werden laut Zusage des Landeshauptmanns im Jahr 2023 aber wieder bereitgestellt“, sagt Andreas Dorigoni (ASGB).<BR /><BR /> Im Mai 2023 erfolge – programmgemäß – auch der letzte Inflationsausgleich für das Triennium 2019-21. Bisher ausbezahlt wurde ein Inflation von 3 Prozent. Laut Gewerkschaften lag sie real aber bei 4,7 Prozent. Die Arbeitgeber sehen das etwas anders. Unterm Strich geht es aber um überschaubare 10 bis 17 Millionen Euro. <h3> „Größere Summen in die Hand nehmen“</h3> Gerade angesichts der galoppierenden Inflation drängen beide Seiten auf schnelle Verhandlungen zum neuen BÜKV für den Zeitrahmen 2022-2024. „Im Vorfeld hatten sich die Gewerkschaften beklagt, dass im Haushalt 2023 dafür noch keine Mittel vorgesehen sind, doch so weit sind wir noch nicht“, sagt Steiner. Zuvor müssten schriftlich alle Punkte vereinbart werden, über die verhandelt wird. <BR /><BR />„Ich habe den Gewerkschaften aber ein großzügiges Angebot unterbreitet“, so Kompatscher. Neben den 20 Millionen Euro für die Sonderleistungsprämie, die mit ins Jahr 2023 genommen werden, sagte er eine Akontozahlung auf die Inflation 2022-2024 zu. „Wir reden hier von 30 bis 40 Prozent“, sagt der Landeshauptmann. Hier geht es nicht von Kinkerlitzchen, sondern von 50 bis 60 Millionen Euro.<BR /><BR /> „Auch dem Landeshauptmann ist bewusst, dass er hier größere Summen in die Hand nehmen muss“, so Dorigoni. <BR /><BR /><BR />