Der HGV-Chef kritisiert eine „totale Ungleichbehandlung“ und fordert die Landesregierung auf, „endlich Gas zu geben“.<BR /><BR /><BR /><BR />Zur Vorgeschichte: Im März hatte die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrat Schuler zumindest die qualitative Erweiterung im Gastgewerbe freigegeben. Neue Betten dürfen nicht entstehen, wohl aber darf mit neuen Wellnessanlagen oder neuem Eingangsbereich das qualitative Angebot verbessert werden.<BR /><BR />Damit ist nun aber für fast 50 Prozent aller Gastbetriebe Schluss. Einem Gutachten der Landesraumordnung zufolge ist im „Natur- und Agrargebiet“ keine Erweiterung gastgewerblicher Betriebe zulässig. „Dazu gab es im März in der Landesregierung keinen Hinweis von Seiten der Raumordnung. Andernfalls wäre das Problem schon längst gelöst“, giftet Landesrat Schuler.<BR /><BR /><b>Baurechte im landwirtschaftlichen Grün</b><BR /><BR />Wie glücklich Urbanistiklandesrätin Maria Kuenzer über das Gutachten ihrer Abteilung ist, sei dahingestellt: „Meine Ämter legen es jedenfalls so aus.“ Baurechte im landwirtschaftlichen Grün gibt es nur mehr mit Landschaftsplan, es sei denn, sie werden im Urbanistikgesetz explizit angeführt. Dazu zählen Erweiterungen von vor 1973 bestehenden Gebäuden auf 1000 Kubikmeter, von geschlossenen Höfen auf 1500 Kubikmeter und von Gebäuden in bestehenden Gewerbegebieten um 50 Prozent. <BR /><BR />„Touristisches zählt aber nicht dazu“, so Landesrätin Kuenzer.<BR />Sie habe eine Lösung gefunden. „Es braucht eine Durchführungsbestimmung, die alle Gemeinden im Paket in ihre Landschaftspläne einfügen.“ Zeitplan ungewiss: „Die Ämter arbeiten. Wir hoffen, es noch heuer zu schaffen“, so Kuenzer.<BR /><BR /><b>„Endlich Gas geben“</b><BR /><BR />Das kann der HGV nicht glauben. „Bei allem guten Willen denke ich nicht, dass es gelingt, diese Geschichte bis Jahresende zu regeln“, sagt Präsident Manfred Pinzger. Dass neue Betten auf Eis gelegt seien, gehe in Ordnung. Viele Betriebe benötigen aber eine qualitative Verbesserung, um am Markt bestehen zu können. Aufgrund des Gutachtens nehmen die Gemeinden aber keine Projekte zur qualitativen Erweiterung mehr an. „Wir stellen totale Ungleichbehandlung fest. Alle anderen Kategorien dürfen offenbar im landwirtschaftlichen Grün weiter bauen, nur wir wieder einmal nicht“, sagt Pinzger. Die Landesregierung solle „endlich Gas geben“. <BR /><BR />Das scheint sie gestern – aufgeschreckt von all dem Ärger – am Rande des Dreier-Landtags in Innsbruck getan zu haben. Heute soll sich der Rat der Gemeinden mit einer Lösung befassen, die schneller geht. Angeblich sollen die Eingriffe im Verhältnis zu ihrem Ausmaß bewertet werden. Es bleibt spannend.<BR /><BR />Zum Hintergrund: In Südtirol ist es schon jetzt kaum möglich, neue Hotelbetten auszuweisen – und das wird mit dem von Landesrat Schuler im Landestourismusentwicklungskonzept angekündigten Bettenstopp so bleiben. Dass Schuler seit Jahren erklärt, mit diesem Konzept „perfekt im Zeitplan“ zu sein, entlockt der Abteilung Raumordnung ein müdes Lächeln. Dort landen die Klagen der Gemeinden, die ohne Entscheidung, was in ihrer Gemeinde touristisch noch möglich ist, keine Siedlungsgrenzen abstecken können. Ein arger Hemmschuh, denn innerhalb der Siedlungsgrenzen soll leichter, außerhalb nur mehr sehr schwer gebaut werden.<BR />