Tausende Südtiroler im Alter von 50 Jahren und darüber sind nicht gegen Corona geimpft. Hat das Folgen? <BR /><BR /> Über 26.000 Südtiroler im Alter von 50 Jahren und darüber waren am 31. Jänner nicht gegen Corona geimpft – und das hat tatsächlich Folgen. Sie werden voraussichtlich in den nächsten Tagen und Wochen Post bekommen, mit der manche von ihnen vielleicht gar nicht mehr gerechnet haben.<BR /><BR />In diesen Mitteilungen der Einnahmenagentur werden Corona-Impfverweigerer darauf hingewiesen, dass sie der Corona-Impfpflicht nicht nachgekommen sind. Sobald die Impfverweigerer den Brief der Einnahmenagentur erhalten haben, haben sie noch 10 Tage lang Zeit, um dem Südtiroler Sanitätsbetrieb eine Erklärung samt Dokumentation zukommen zu lassen, warum sie sich nicht haben impfen lassen. Kann die fehlende Impfung nicht schlüssig begründet werden, so folgt innerhalb von 6 Monaten der Bußgeld-Bescheid (100 Euro).<h3> Wer sich's anders überlegt hat, muss doch zahlen</h3>Seit 1. Februar gilt in Italien die Impfpflicht für alle Bürger, die 50 Jahre oder älter sind. Dieser Impfpflicht müssen auch jene Bürger nachkommen, die heuer bis zum 15. Juni das 50. Lebensjahr vollenden, teilt der Koordinator des Bürgertelefons, Markus Rauch, auf Anfrage mit. In Südtirol konnten bis Ende Jänner 2021 noch immerhin 26.666 Bürger keine Erstimpfung vorweisen. Stichtag für die Corona-Impfpflicht ist der 1. Februar – die Impfung muss aber laut Sanitätsbetrieb bereits innerhalb 31. Jänner erfolgt sein. <BR /><BR />Eine Geldbuße von 100 Euro wird auch gegen jene Bürger der Generation 50+ verhängt, die es sich in der Zwischenzeit doch noch anders überlegt haben und sich beispielsweise im März haben impfen lassen, erklärt der Leiter der Rechtsabteilung des Sanitätsbetriebes, Marco Cappello. Und auch wer am 1. Februar nicht geimpft war und kurz danach an Corona erkrankt und inzwischen wieder genesen ist, wird zur Kasse gebeten. <h3> Wer von der Corona-Impfung befreit ist</h3>Von der Corona-Impfung befreit sind hingegen Bürger, die mit ärztlicher Bescheinigung nachweisen können, dass die Verabreichung der Impfung für sie ein Risiko darstellt, erklärt Dr. Patrick Franzoni, stellvertretender Covid-Einsatzleiter. <i>„Nicht </i>der Impfpflicht <?O_Kursiv><?_O_Kursiv>unterliegen beispielsweise Bürger, die einen anaphylaktischen Schock bei der Erstimpfung erlitten haben.“<BR /><BR />Befreit seien auch Bürger mit schweren immunologischen Erkrankungen, die beispielsweise von Fachärzten von Universitätskliniken bescheinigt worden sind. Nicht impfen lassen müssen sich weiters Personen, die eine bekannte schwere Allergie auf die Adjuvantien des Impfstoffes aufweisen und diese Allergie von einem Allergologen dokumentieren haben lassen, sagt Franzoni. <BR /><BR /> Fazit: Damit eine Impfbefreiung in die gesamtstaatliche Software einfließen kann, braucht es nicht nur gute Gründe, sondern auch Untersuchungen, Bewertungen und Belege, die dies bestätigen, betont der stellvertretende Covid-Einsatzleiter. Einen Impfaufschub erhalten hingegen jene Bürger, die kürzlich an einer Corona-Infektion erkrankt sind. <h3> Sanitätsbetrieb erwartet viel Arbeit</h3>Derzeit bereitet die „Agentur für Einnahmen – Einzug“ (Agenzia delle Entrate Riscossione) die Mitteilungen für die mutmaßlich impfsäumigen Bürger der Generation 50+ vor – auf der Basis der Steuernummern, die die Einnahmenagentur vom Gesundheitsministerium erhält. Erklärungen, warum sich jemand nicht hat impfen lassen, müssen Bürger dann an den Südtiroler Sanitätsbetrieb senden. Diese „Entschuldigungen zu überprüfen, wird eine Riesen-Arbeit“, meint Cappello.