<?Initial_> Versteht man es als die Aufgabe der Politik, die verschiedenen Ausformungen des Zeitgeistes – verursacht meist durch leicht erregbare Minderheiten – zu vollziehen, dann muss man die neueste Leistung des Bundesgesundheitsministers Karl Wilhelm Lauterbach von der SPD vorbehaltlos begrüßen. Dieser nämlich hat für Recht befunden, dass der Konsum von Cannabis nunmehr legal sein solle. Oder in allgemein verständlicher Sprache: Kiffen ist jetzt erlaubt. <BR />Doch Lauterbach wäre nicht er selber, wenn er der Verkündigung dieser gesundheitspolitischen Glanzleistung nicht einen markanten Kontrapunkt entgegengesetzt hätte. Im selben Atemzug nämlich wies er auf die Schäden hin, die durch das Cannabis verursacht werden, vor allem bei jungen Leuten und deren Entwicklung, und hier im besonderen, was das Gehirn angeht. Dazu kommt: Es ist unbestritten, dass es sich bei Cannabis um eine Einstiegsdroge handelt, die auf abschüssigem Weg zu schweren Rauschgiften wie Heroin und Kokain führt.<BR />Es wird daher kaum verwundern, dass nicht alle Politiker Herrn Lauterbach als den Mann sehen, der angesichts der vielen Probleme, an denen Deutschland leidet, eines der größten gelöst hätte – vielmehr fürchten vor allem Landespolitiker, dass Lauterbachs Entscheidung neue Schwierigkeiten mit sich bringen wird. Und das gilt nicht nur für die Opposition, sondern teils auch für Lauterbachs Parteigenossen. <h3> Kundenbindung durch erhöhte Abhängigkeit</h3>Einer der Einwände geht dahin, dass im Schatten der Freigabe illegale Drogen mit einer größeren Wirkstoffgehalt angeboten würden; sozusagen Kundenbindung durch erhöhte Abhängigkeit. Die Erfahrungen im Ausland, etwa den Niederlanden, wo Cannabis seit langem erlaubt ist, sprechen jedenfalls nicht dafür, dass durch die Liberalisierung der Schwarzmarkt austrocknen würde.<BR />Nicht zuletzt sieht die Bayerische Staatsregierung die Angelegenheit mit großem Misstrauen. CSU-Gesundheitsministerin Judith Gerlach verspricht, dass der Freistaat nicht „zu einem lauschigen Plätzchen zum Kiffen“ werde. Anbau und Handel sollen streng kontrolliert und die Weitergabe an Kinder unterbunden werden. Dazu werden 2 Kontrolleinheiten eingerichtet, eine in Oberbayern, die andere in Mittelfranken. Immerhin 20 Stellen sind dafür vorgesehen. Gerlach: „Der Bund legt uns diese Maßnahmen auf. Ersetzt bekommen wir die Kosten natürlich nicht.“ <BR />Auch die Abgabe von Cannabis an Erwachsene soll streng geregelt werden, so will es Lauterbachs Gesetz. Wenn also ein Konsument auf dem legalen Weg nicht genug Stoff kaufen kann, so wird er sich vertrauensvoll an den bewährten Schwarzmarkt wenden, wie bisher auch. <BR />