Eine Wölfin ist in Kärnten in der Nacht auf 14. November im Gailtal erlegt worden. Südtirols Bergbauernsprecher Alberich Hofer ist überzeugt, dass auch mit dem Südtiroler Landesgesetz ein Abschuss möglich wäre. Nur hakt es an einer anderen Stelle.<BR /><BR />In Kärnten waren bis zum 14. November 400 Nutztierrisse verzeichnet worden, 30 Mal wurden Wölfe im Siedlungsbereich gesichtet bzw. vergrämt. In der Kärntner Wolfsverordnung ist von „Schadwölfen“ und „Risikowölfen“ die Rede: Ein Schadwolf ist demnach ein Raubtier, das in einem Monat nachweislich 20 (oder in 3 Monaten 35) Nutztiere auf einer Alm tötet oder verletzt. Risikowölfe sind hingegen solche, die sich wiederholt in Siedlungen vorwagen. Wenn versucht wird, so einen Wolf zu vergrämen – etwa mit einem Warnschuss – und er sich dennoch wieder im besiedelten Gebiet blicken lässt, darf er in Kärnten geschossen werden. Es gilt ein Radius von 10 Kilometern rund um den Sichtungsort. Etwa 2 Wochen vor dem Abschuss waren im Gailtal in einer Nacht mehr als 20 Schafe gerissen worden – ob durch die dann getötete Wölfin, ist unklar. DNA-Proben wurden genommen. <BR /><BR />SVP-Senator Meinhard Durnwalder gibt zu bedenken, dass die Kärntner Wolfsverordnung eine andere rechtliche Basis habe als das Südtiroler Landesgesetz, welches den Wolfsabschuss hierzulande ermöglichen soll. Die Kärntner Wolfsverordnung fuße auf Artikel 5 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. „Wir haben Artikel 16 der Richtlinie als Basis und versuchen damit, eine Einzelentnahme zu erreichen – so wie beispielsweise auch Salzburg“, erklärt Durnwalder. „Ich denke, das ist kurzfristig der einzige Weg, der uns offen bleibt.“<BR /><BR />Laut Landesrat Arnold Schuler müsse man auch bedenken, dass in Österreich die Bundesländer die Zuständigkeit für die Jagd und Umwelt hätten – in Italien hingegen der Staat. <BR /><BR /><embed id="dtext86-57166359_quote" /><BR /><BR />In Südtirol wartet man weiter auf das ISPRA-Gutachten. Südtirols Bergbauernsprecher Hofer ist überzeugt: „Bei der Dokumentation an die ISPRA muss man nachbessern und beharrlich nachhaken. Ohne ständiges Nachhaken wird die ISPRA auch keine Dringlichkeit verspüren. Ich bin überzeugt, dass wir dann auch einen Abschuss vornehmen dürfen – wir haben ja das Landesgesetz dazu“, meint Hofer. <BR /><BR /> Schuler kündigt nun eine interne Arbeitsgruppe mit Juristen an, die dann Vorschläge machen soll – etwa in punkto ISPRA – um dieses Problem zu lösen. „Ohne ISPRA-Gutachten können wir nicht vorgehen“, sagt Schuler. Das stehe auch im Landesgesetz. Weiters solle nun auch geklärt werden, ob noch weitere Gesetzesinitiativen notwendig seien. „Es braucht ein gezieltes, koordiniertes Vorgehen'“, betont Schuler. Der Landesrat glaubt, dass der Stillstand bei der ISPRA jetzt überwunden werden kann.<BR /><BR /><BR />