Dienstag, 9. Juni 2020
Wasserkraftanlagen: 1. Übertragung in Landesvermögen
Die Wasserkraftwerke St. Anton/Bozen und Mühlbach gehen in das unverfügbare Landesvermögen über. Es handelt sich um die 1. formelle Übertragung nach Konzessionsende an das Land, weitere folgen.
Nach Auslaufen der Konzession für die großen Wasserableitungen gehen die Kraftwerksanlagen an das Land über. - Foto: © unsplash