Mehrere italienische Gesetze und Vorschriften stimmten nicht mit dem EU-Recht überein, besonders im Hinblick auf die Vogelrichtlinie und die Verwendung von Blei-Munition. <BR /><BR />Im Schreiben an Rom weist die EU-Kommission darauf hin, dass Italiens Gesetzgebung den Regionen die Befugnis einräumt, das Töten oder Fangen von Wildtieren zu genehmigen, auch in Gebieten, in denen die Jagd verboten ist, etwa in Schutzgebieten. Italiens Rechtsvorschriften seien auch nicht im Einklang mit den Bestimmungen über die Verwendung von Blei in Munition beim Abschuss von Vögeln. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="992074_image" /></div> <BR /><BR />Brüssel geht gegen Italien auch in Sachen Fischerei hart vor. Ein Vertragsverletzungsverfahren wurde eingeleitet, weil Rom keine angemessenen Maßnahmen ergriffen hat, um den unbeabsichtigten Fang von Delfinen, Schildkröten und Seevögeln während der Fischerei zu bekämpfen. <BR /><BR />Italien habe es versäumt, Untersuchungen durchzuführen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass der Beifang keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die Erhaltung geschützter Arten habe. Italien wird außerdem vorgeworfen, nicht angemessen einzugreifen, um zu verhindern, dass verschiedene Wasser- und Vogelarten in den Fischerei-Gebieten gestört werden. <BR /><BR />Geht innerhalb von 2 Monaten aus Rom keine Antwort auf das Aufforderungsschreiben ein, kann die EU-Kommission beschließen, das Vertragsverletzungsverfahren fortzusetzen.<BR />