Wer in einigen Wochen einen Südtiroler Weihnachtsmarkt besuchen möchte, muss über einen gültigen Green Pass verfügen. Auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher hat die Landesregierung nun die Sicherheitsmaßnahmen für die diesjährigen Weihnachtsmärkte festgelegt. <BR /><BR />Die Regelung gilt für die 5 „Original Südtiroler Weihnachtsmärkte“ in den Städten Bozen, Meran, Brixen, Sterzing und Bruneck sowie für alle Weihnachtsmärkte mit mehr als 5 Verkaufsständen. „Es gibt auf den Märkten Menschenansammlungen, weshalb eine einheitliche Regelungen angewandt werden muss“, führte dazu Landesrat Philipp Achammer aus. Das gemeinsame Sicherheitsprotokoll sei mit den Organisatoren und der IDM erarbeitet bzw. entwickelt worden und lehne sich an Konzepte anderer Märkte, wie jenem in Innsbruck, an.<BR /><BR /><b>Einweg-Armband für Marktzutritt</b><BR /><BR />Die Kontrolle des Grünen Passes wird an bestimmten Checkpoints erfolgen, die sich in der Nähe der Christkindlmärkte befinden. Jede und jeder, der bereits kontrolliert wurde, erhält ein Einweg-Armband, das den Träger oder die Trägerin zum Zutritt zum Markt berechtigt.<BR /><BR /> Das Armband ist nur am Tag der Aushändigung gültig. Die Organisatoren werden in der Folge stichprobenmäßig das Vorhandensein des Armbandes bzw. eines gültigen Grünen Passes kontrollieren, in jedem Fall sei eine Kontrolle beim Konsum von Speisen und Getränken vorgesehen.<BR /><BR /> Grundsätzlich gelten auch auf den Märkten die aktuell geltenden Regelungen und Hygienebestimmungen. Wer den Weihnachtsmarkt nicht direkt besucht, sondern nur daran oder am entsprechenden Platz vorbeigeht, soll dafür einen vorgesehen Durchgangskorridor nutzen. Passanten sind somit von der Green Pass-Pflicht befreit.<BR /><BR /><b>Screening-Teilnahme gilt für Chor- und Musikproben</b><BR /><BR />Neuerungen gibt es auch für Chöre und Musikkapellen: Singende und musizierende Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen, die sich in den Schulen an den freiwilligen Screenings beteiligen, können künftig an Proben ihrer Chöre und Musikkapellen teilnehmen, ohne sich dafür einem nochmaligen Corona-Test unterziehen zu müssen. Dafür müssen sie lediglich eine Bescheinigung der Lehrperson oder der Schule über die Teilnahme am Screening vorweisen. Auch diese Neuerung wurde am Dienstag gutgeheißen.<BR /><BR />