<BR /><BR />„Nein, ich würde nicht sagen, dass diese Wende aus heiterem Himmel kommt, denn schließlich hat sich die Politik schon lange um eine Lösung bemüht“, sagt Oberalp-Gründer Heiner Oberrauch. Allerdings habe man bisher keine rechtliche Handhabe für eine Rückerstattung der vorfinanzierten Masken gehabt. Warum man nicht früher auf diesen juristischen Kniff gekommen ist, sei allerdings eine gute Frage. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1360386_image" /></div> „Das Problem besteht darin, dass es für derartige Fälle beziehungsweise solche Notlagen kein Gesetz gibt, denn im Normalfall streckt ein Privater der öffentlichen Hand kein Geld vor“, erläutert er. Eine Änderung des Gesetzes zu den Corona-Hilfen aus dem Jahr 2020 soll dieses Problem nun beheben. Wie berichtet, hat die Finanzkommission des Landtags mit sieben Jastimmen und einer Enthaltung die entsprechende Gesetzesvorlage des Abgeordneten Thomas Widmann gutgeheißen. <BR />In den Augen des Oberalp-Gründers, der die Präsidentschaft der Unternehmensgruppe am 1. Juni dieses Jahres seiner Tochter Ruth übergeben hat, sei das „ein starkes Signal, ein Zeichen von Geschlossenheit und von Wertschätzung“. Niemand habe in der damaligen Situation dieses Szenario vorhersehen können. Man habe einfach helfen wollen und das sei auch alles klar dokumentiert und durch Abhörprotokolle belegt. <BR /><BR />Wie geht es nun aber weiter? „Der Landtag muss nun die Landesregierung befähigen, diese Zahlung in die Wege zu leiten“, sagt Oberrauch. Laut Gesetz könnten höchstens 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten rückerstattet werden, somit sollen im Landeshaushalt 20 Millionen Euro für 2026 bereitgestellt werden. Einschließlich von Zinsen und weiteren Kosten beziffert Oberrauch die Forderungen mittlerweile auf über 40 Millionen Euro. <BR /><BR /><b>„Keine Anlassgesetzgebung“</b><BR /><BR />Damit wäre auch ein jahrelanger Rechtsstreit vom Tisch. Auch Landeshauptmann Arno Kompatscher sieht in dem Prozedere sowohl „eine gesetzliche Grundlage“ und auch eine „starke politische Willensbekundung“. Und auch der Rechnungshof müsse alles noch auf die Rechtmäßigkeit prüfen, schließlich handelt es sich um Steuergeld. „Mit dieser Lösung wäre allen gedient, auch der Gerichtsbarkeit und den Beamten“, meint Oberrauch, der sich übrigens den Vorwurf einer Anlassgesetzgebung zurückweist. „Das ist kein Gesetz ad personam oder nur für ein Unternehmen, sondern man schließt mit diesem Zusatzartikel eine Lücke, die sich im Zuge der Corona-Pandemie aufgetan hat.“ <BR /><BR />Auf die Frage, wie er rückblickend die Vorkommnisse rund um den Erwerb der Schutzmasken mit den hinlänglich bekannten Folgen bewerte, meint Oberrauch, dass er wohl nochmals so handeln würde. Allerdings mit dem Vorbehalt, sich vorher den Rat von Rechtsanwälten einzuholen. Sofern die Zeit das überhaupt zuließe. Nachher sei man eben immer schlauer. „Schade wäre, wenn nach so einer Geschichte die Hilfsbereitschaft der Menschen leiden sollte – ich hoffe, dass dem nicht so ist“, meint Oberrauch