Verpackungsmüll ist ein großes Problem. Im Jahr 2023 fielen dem EU-Statistikamt Eurostat zufolge 177,8 Kilogramm Verpackungsabfälle pro Einwohner an. Das neue Regelwerk soll dafür sorgen, dass der Müll in der EU bis 2040 schrittweise um mindestens 15 Prozent im Vergleich zu 2018 reduziert wird. Bis 2030 sollen es zunächst 5 Prozent weniger sein, bis 2035 dann 10 Prozent.<h3> Was ändert sich bei den Verpackungen?</h3>Alle in Verkehr gebrachten Verpackungen müssen den neuen Regeln zufolge künftig recyclingfähig sein. Das trifft demnach dann zu, wenn eine Verpackung für das stoffliche Recycling gestaltet ist und getrennt gesammelt, sortiert und in großem Maßstab recycelt werden kann. Für bestimmte Verkaufsverpackungen gelten Ausnahmen – unter anderem für Verpackungen aus leichtem Holz, Kork, Textil, Gummi, Keramik, Porzellan oder Wachs.<h3> Was gilt für übergroße Verpackungen?</h3>Verpackungen, die etwa durch Doppelwände, falsche Böden oder unnötige Schichten das Produkt größer wirken lassen, sind künftig grundsätzlich untersagt. Ab dem 1. Januar 2030 gelten neue Regeln für die Größe von Verpackungen insgesamt: Dann müssen Hersteller und Importeure dafür sorgen, dass die in Verkehr gebrachten Verpackungen so klein wie möglich sind.<BR /><BR />Außerdem gilt ab 2030, dass Verpackungen für den Transport und Umverpackungen – beispielsweise Kartons bei Bestellungen im Online-Handel – maximal 50 Prozent Leerraum haben dürfen. Der Platz, der etwa mit Papier, Luftpolsterfolie oder Styropor-Chips gefüllt ist, gilt auch als Leerraum.<h3> Was gilt für Lebensmittelverpackungen?</h3>Neue Vorschriften gibt es auch insbesondere für Lebensmittelverpackungen, zum Beispiel aus Pappe und Papier. Bei diesen Verpackungen kommen häufig sogenannte PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) zum Einsatz, die sie wasser- und fettabweisend machen. So wird etwa das Durchweichen des Burger-Kartons oder der Döner-Tüte verhindert. Das Problem: Die Stoffe bauen sich in der Umwelt und im Körper nicht oder kaum ab und werden deshalb auch als Ewigkeitschemikalien bezeichnet. Es gibt Hinweise, dass bestimmte PFAS gesundheitsschädlich sind.<BR /><BR />Ab jetzt gibt es EU-weite Grenzwerte für die PFAS: Hersteller und Importeure dürfen keine Lebensmittelverpackungen mehr auf den Markt bringen, die sie übersteigen. Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zufolge sind die Grenzwerte so niedrig, dass eine absichtliche Verwendung quasi ausgeschlossen ist. Was in Lagern liegt, darf noch verwendet werden.<h3> Was ändert sich für Verbraucherinnen und Verbraucher?</h3>Welche Verpackung wiederverwendbar und welche nur für den einmaligen Gebrauch gedacht ist, dürfte leichter erkennbar werden: Ab Februar 2029 müssen wiederverwendbare Verkaufsverpackungen klar gekennzeichnet und von Einwegverpackungen unterschieden werden. Das gilt im Geschäft ebenso wie online. Eine einheitliche Kennzeichnung zur Materialzusammensetzung soll dafür sorgen, dass Verbraucher Verpackungen richtig sortieren können.<BR /><BR />Außerdem müssen in den EU-Ländern, in denen es noch keine gibt, bis 2029 Pfand- und Rücknahmesysteme für Einwegflaschen aus Plastik und zum Beispiel Getränkedosen eingerichtet werden. Ausnahmen gelten etwa für Wein.<BR /><BR />Ab 2030 sind zudem bestimmte Einwegplastikverpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse untersagt. Auch sind dann etwa sehr leichte Plastiktüten verboten – außer sie werden aus Hygienegründen oder für lose Lebensmittel benötigt und wirken so der Lebensmittelverschwendung entgegen.<h3> Was gilt für Essen und Getränke to go?</h3>Restaurants und Cafés sind ab Februar 2028 in der EU verpflichtet, Essen zum Mitnehmen auch in wiederverwendbaren Verpackungen anzubieten – also etwa Mehrweg-Kaffeebecher oder -Dosen. Gleichzeitig wird vorgeschrieben, dass diese Mehrwegvariante nicht teurer als Einwegverpackungen sein darf. Ausnahmen gelten für kleine Betriebe. Gastronomen sollen ab 12. Februar 2027 auch von Kundinnen und Kunden selbst mitgebrachte Dosen akzeptieren.