1 Schritt vor und 2 zurück: Vor 6 Monaten vollmundig beschlossen, ist die SVP vor der Landtagswahl in Sachen Super-GIS wieder zurückgerudert. Und: Kurzzeitvermieter an Touristen kommen günstiger davon, als wer Wohnraum langfristig für Einheimische bereitstellt.<BR /><BR />„Wir haben mit der Sache nichts zu tun. Uns hat keiner gefragt und zumindest ein Jahr zuwarten, wie sich die Neuerung auswirkt, hätte man schon können“, sagt Gemeinden-Präsident Andreas Schatzer. Gemeint ist die Änderung bei der GIS für Privatvermieter, die der Landtag letzte Woche in einer Nacht- und Nebelaktion auf Antrag von Helmuth Tauber und Landesrat Arnold Schuler beschlossen hat.<BR /><BR />Es ist Zurückrudern auf der ganzen Linie. Erst im Dezember hatte man den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, die für den günstigen GIS-Hebesatz von 0,2 bis 0,56 Prozent nötige Auslastung für Privatzimmervermieter auf bis zu 50 Prozent anzuheben. Damit sollte verhindert werden, dass Wohnungen von Schlaumeiern pro forma als Privatvermietung deklariert werden, um der Super-GIS auf leere Wohnungen zu entgehen.<h3> Gemeinden wieder entmachtet</h3>Jetzt aber hat man die Gemeinden wieder entmachtet. Ihr Spielraum bei der Auslastung wurde auf 15 bis 25 Prozent eingeschränkt. Das Ergebnis war ein Fleckenteppich bar jeder Logik. Hoch touristische Gemeinden wie in Gröden bei 20 Prozent, das Hochpustertal bei 25 Prozent, während die Stadt Bozen auf 40, Meran gar auf 50 Prozent Auslastung ging. <BR /><BR />Schulers Fazit: „So hohe Auslastung sind nicht zu schaffen. Meran und Bozen sind übers Ziel hinausgeschossen“. Dabei war es das Land, welches ihnen die Möglichkeit dazu eröffnet hatte.<BR /><BR />Fernab der politischen Dialektik fragen sich Tausende Privatvermieter, was jetzt Sache ist, wenn das Gesetz sich nach nur 6 Monaten mitten im Jahr ändert. „Die für 2023 festgelegten Auslastungen bleiben aufrecht“, erklärt Schatzer. Gemeinden, die heuer aber eine Auslastung von über 25 Prozent vorgeschrieben haben, müssen sie mit der Genehmigung des Haushaltsvoranschlages im Dezember auf 25 Prozent oder weniger senken. Betriebe, die heuer die vorgeschriebene Auslastung nicht erreichen, haben kein Anrecht auf den vergünstigten Hebesatz von 0,2 bis 0,56 Prozent, sondern zahlen den ordentlichen Hebesatz von 0,76 bis 1,01 Prozent.<BR /><BR /><embed id="dtext86-60743232_quote" /><BR /><BR />Die Super-GIS für viele Kleinbetriebe ist aber vom Tisch. „In allen Gemeinden gibt es bei der GIS eine Schonfrist von einem Jahr“. Erst, wenn ein Betrieb 2024 die vorgeschriebene Auslastung nicht erreicht, gilt die Wohnung nicht mehr als Privatvermietung, sondern als leer stehend. Dann wäre in Gemeinden mit Wohnungsnot die Super-GIS von 2,5 Prozent, in den anderen Gemeinden ein erhöhter Steuersatz von bis zu 1,56 Prozent fällig. Den wird jetzt aber wohl keiner mehr berappen müssen, da eine Auslastung von 25 Prozent 2024 für alle machbar ist.<BR /><BR />25 Prozent Auslastung sind 92 Tage Belegung. Das schaffen freilich auch Schlaumeier, die nur die Super-GIS umgehen wollen, ohne wirklich Privatvermieter zu sein. Die allermeisten Kurzzeitvermietungen werden also weiter günstig mit maximal 0,56 Prozent besteuert. Wer Wohnraum langfristig Einheimischen zur Verfügung stellt, muss mit 0,76 bis über einem Prozent mehr GIS zahlen.<BR />