„Schulen haben endlich eine Handhabe, um Eltern und Kindern vorzuschreiben, was getan werden muss, weil es sonst Konsequenzen gibt. Das ist ein Paradigmenwechsel“, sagt Landesrat Philipp Achammer.<BR /><BR /> Die Landesregierung hat den Umsetzungsbeschluss zum Landesgesetz vom Juni genehmigt, mit dem verpflichtende Beratungsgespräche sowie Sprachkurse für Kinder/Eltern mit sprachlichem Defizit vorgesehen wurden. Laut Beschluss greift das Beratungsgespräch mit den Eltern „sowohl bei der Einschreibung in die erste Klasse der Grundschule, als auch für Eltern, die einen Schulwechsel beantragen Das Gespräch findet unmittelbar nach Einschreibung bzw. beantragtem Schulwechsel „bis spätestens 60 Tage nach Unterrichtsbeginn“ statt.<h3> Vorgeschriebene Sprachkurse</h3>Werden im Gespräche grundlegende Defizite der Kinder aber auch der Eltern in der Möglichkeit, sie sprachlich zu begleiten festgestellt, können die Schulführungskräfte nun Unterstützungsmaßnahmen vorschreiben wie Sprachkurse für Kindern und Eltern. Diese werden schriftlich festgehalten – mit einem Umsetzungszeitplan, der überprüft wird. Dabei können unterstützende Dienste wie Sprachzentren, Sozialdienste und Psychologen einbezogen werden.<BR /><BR /> Und was, wenn Eltern alle Maßnahmen verweigern? Letztendlich einigte man sich gestern in der Landesregierung darauf, dass Schulführungskräfte dann die „als zweckmäßig erachteten Maßnahmen“ einleiten. „Es wird also keine Maßnahme ausgeschlossen, die vom heutigen Rechtsrahmen her zulässig ist – auch die paritätische Kommission nicht“, sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher. Diese kann Ausschlüsse verfügen.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="944668_image" /></div> <BR /><BR />Das unterstreicht auch Landesrat Achammer. „Dieser Beschluss stärkt die Schule., Diese hat nun endlich eine Handhabe, um Eltern zu sagen, was getan werden muss, weil es sonst Konsequenzen gibt.“. Vor allem in den Städten gebe es Schulen mit extremer sprachlicher Komplexität. „Und es kann nicht sein, dass Eltern ihre Kinder einfach abgeben und so tun, als ginge sie das alles nichts an.“<BR /><BR />Es gehe nicht eine Konfrontation deutsche Schule gegen italienische oder darum Migranten an die Italiener weiterzureichen. „Jeder kann sich in die deutsche Schule einschreiben, nur muss klar sein, dass dieser Weg steinig ist und Einsatz gefragt ist – auch von den Eltern.“ Letztendlich würden nur wenige krasse Fälle übrig bleiben. „Die meisten Eltern machen mit, denn jeder will das Beste für sein Kind.“<BR /><BR /><embed id="dtext86-61442591_quote" /><BR /><BR /> Die ersten Beratungsgespräche wird es bei den Einschreibungen im Jänner geben. Die paritätische Kommission laut Autonomiestatut wird eingesetzt, wenn Fälle aufgeworfen werden. Vor der Landtagswahl ernennt Vettorato die italienischen Mitglieder sowieso nicht. „Und wir wollen auch niemandem ohne Notwendigkeit Angst machen“, sagt Achammer. <BR /><BR /> Der Beschluss gilt für alle 3 Schulen. Die paritätische Kommission greift an den ladinischen Schulen aber nicht, weil diese bereits dreisprachig sind. <BR />