Im Landtag behandelt der Gesetzgebungsausschuss heute den Landeshaushalt samt Stabilitätsgesetz. Auffällig sind die vielen Änderungen bei der GIS. <BR /><BR />So unterliegen Wohnungen für Erntehelfer derzeit dem begünstigten Steuersatz von 0,2 Prozent, sofern sie 100 Arbeitstage besetzt sind. Künftig sollen 80 Arbeitstage reichen, wobei mit einer authentischen Interpretation klargestellt wird, dass die Zahl der Erntehelfer als Richtwert zählt. Klarer gesagt: 3 Klauber, die 30 Tage in der Wohnung leben, werden steuerrechtlich also als 90 Tage gewertet.<BR /><BR /> Und, was für die Bauern recht ist, ist für die Unternehmen billig. Gemeinden können einen bis auf 0,26 Prozent herabgesetzten Steuersatz für Wohnungen festlegen, die sich im Besitz von Unternehmen befinden, von diesen angemietet, geliehen oder geleast werden, um dort Mitarbeiter unterzubringen. Der GIS-Vorteil liegt beim Besitzer der Wohneinheit, der somit einen Ansporn hat, diese durch Miete oder Leihgabe weiterzugeben. „Das liegt auf unserer Linie, jene zu begünstigen, die Wohnraum für Ansässige oder in Südtirol arbeitende Personen bereitstellen“, sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher.<BR /><BR /><b>Entlastung von Erben</b><BR /><BR /> Erst gestern hat Kompatscher eine Serie von weiteren Änderungsanträgen zur GIS hinterlegt. Dazu zählt die Entlastung von Erben, die auf ihre geerbte Wohnung de facto keinen Zugriff haben. Das Gesetz räumt überlebenden nicht ehelichen Partnern seit 2016 das Recht ein, für einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren in der Wohnung des/der verstorbenen Lebensgefährten/in zu wohnen. Mittlerweile gibt es verschiedene Urteile, laut derer Erben keinen Anspruch auf Miete oder auf eine Entschädigung haben. <BR /><BR />Derzeit sind Erben aber sehr wohl GIS-pflichtig und werden nach zwei Jahren mit erhöhtem oder stark erhöhtem Steuersatz (Super-GIS) belegt. Künftig ändert sich das. Die Erben sind aus dem Schneider. Die Wohnung wird zur Hauptwohnung des überlebenden Partners, ist als Hauptwohnung aber GIS-befreit.<BR /><b><BR />Neuerungen für gemeinnützigen Wohnbau</b><BR /><BR />Neuigkeiten gibt es auch für den gemeinnützigen Wohnbau durch Stiftungen oder kirchliche Einrichtungen. Deren Wohnungen sollten bei einem Mieterwechsel eigentlich nur kurz leer stehen, doch zeigt die Erfahrung beim Wobi, dass größere Instandhaltungsarbeiten längere Zeit in Anspruch nehmen. Mit dem Stabilitätsgesetz werden diese Wohnungen wie jene des Wobi während der Nichtvermietung von erhöhten Steuersätzen ausgenommen.<BR /><BR />Und was hat es mit der Bombenentschärfung auf sich? Blindgänger aus dem 2. Weltkrieg zählen zu den Gründen, weshalb Baustellen oft für Monate stillgelegt werden müssen. In diesem Fall kann der Gemeindeausschuss künftig die Schonfrist für die Super-GIS um drei Jahre verlängern.