So etwa wollte Ploner wissen, warum dieser – 100 Meter vom Ort entfernt – überhaupt genehmigt wurde, ob er die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und warum nicht vom Flugplatz in Bozen aus geflogen wird. <BR /><BR />Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider antwortete auf die Fragen. „Der Hubschrauberlandeplatz am Ritten wurde von der staatlichen Zivilluftfahrtbehörde ENAC genehmigt bzw. eingerichtet. Die Landesverwaltung wurde darüber lediglich in Kenntnis gesetzt“, heißt es im Antwortschreiben. Der Landeplatz sei genehmigt, weshalb dort gestartet und gelandet werden könne – nur nicht nachts.<BR /><BR />Auf der Website der ENAC seien weiterführende Angaben zur Landefläche veröffentlicht, zu Sicherheitsvorkehrungen, Ausstattung und Zahl der Flugbewegungen. <BR /><BR />Wie berichtet, ist der provisorischen Landeplatz in Lengstein seit August ein offiziell genehmigter Hubschrauberlandeplatz, den das Rittner Unternehmen Heliunion betreibt – mit den damit verbundenen Folgen für die Bevölkerung des Ortes. <BR /><BR />Auch Hermann Gallmetzer, Direktor des Forstinspektorats Bozen 2 zeigt sich verärgert. „Den Motorradfahrern im Gelände sollen wir nachstellen, und bei den touristischen Rundflügen sollen wir wegschauen; das passt alles nicht zusammen.“ <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/wir-sollen-motorradfahrern-nachstellen-aber-bei-fluegen-am-berg-wegschauen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(Hier mehr zum Thema)</a>