Die Südtiroler Landesregierung hatte den Wassernutzplan am 17. Jänner genehmigt. Die letzte Entscheidung lag bei Staatspräsident Mattarella, der den Plan mit seiner Unterschrift definitiv genehmigte, da von einer solchen Regelung ist nicht nur Südtirol betroffen ist, sondern weite Teile des oberitalienischen Raums. Schließlich geht es um eine einheitliche Bewirtschaftung im Wassereinzugsgebiet der Etsch.Mehr Wasser für landwirtschaftliche NutzungNeu definiert wurden die Kriterien für die Ausstellung von Konzessionen zur Stromerzeugung: So wurde die Wassermenge, welche für die landwirtschaftliche Nutzung reserviert ist, von 0,5 auf 1,0 Liter pro Sekunde (l/s) und Quadratkilometer Einzugsgebiet angehoben und in Trockengebieten von 0,6 auf 1,2 l/s. Außerdem wurde der Wasserbedarf für Großvieheinheiten von 100 auf 140 Liter pro Tag und Großvieheinheit erhöht.Zusätzlich Stromerzeugung erlaubtNeue Möglichkeiten sieht der Plan bei Ableitungen vor, die bisher ausschließlich für Trinkwasser, Beregnungsanlagen oder für die Herstellung von Kunstschnee genutzt werden durften. Wenn geeignete technische und ökologische Bedingungen gegeben sind, ist künftig im Rahmen der bestehenden Konzessionen die hydroelektrische Nutzung der genehmigten Wassermenge möglich.Speicher müssen herUm in Zeiten des Klimawandels der Wasserknappheit besser vorbeugen zu können, ist eine rationelle Nutzung des Wassers mittels Speicher unabdingbar. "Dafür braucht es Synergien und Zusammenschlüsse zwischen den vielen Betreibern, wobei sich das Land federführend an der Überarbeitung dieser Pläne beteiligen wird", sagt Landesrat Theiner.Weniger Restwasser auf SchutzhüttenBezüglich Mindestrestwassermenge sind im Plan mehrere Änderungen eingeflossen. So sind für Schutzhütten und Almen geringere Restwassermengen vorgesehen, wenn sie nicht an das Stromnetz angeschlossen werden können. Verbessert wurde auch die Regelung des Restwassers in Zonen, welche durch Trockenheit gekennzeichnet sind. Dafür werden nun eigene Bewirtschaftungspläne in Zusammenarbeit mit den Konzessionären erarbeitet, um so eine ökologisch vertretbare und effizientere Nutzung der lebensnotwendigen Ressource Wasser zu erreichen.Zusammenwirken über Südtirol hinausVon besonderer Aktualität in Zeiten der Wasserknappheit ist der Abschnitt, der Maßnahmen zur interregionalen Koordinierung behandelt. Es werden darin die Formen der Zusammenarbeit zwischen den Ländern Südtiroler und Trentino, der Region Venetien und der Behörde des nationalen Einzugsgebietes der östlichen Alpen definiert.stol/lpa