Die POS-Verpflichtung für Händler und Gewerbetreibende gibt es in Italien eigentlich schon seit dem Jahr 2013. Das heißt: Bereits seit 9 Jahren wären alle Handelstreibenden dazu verpflichtet, ihren Kunden die Bezahlung über Bankomat- oder Kreditkarte zu ermöglichen. Bloß: Bei Nicht-Einhaltung dieser Pflicht gab es keine Strafe.<BR /><BR />Dies wird sich nun ändern: <a href="https://www.stol.it/artikel/wirtschaft/wer-bankomat-und-kreditkarten-nicht-akzeptiert-muss-kuenftig-strafe-zahlen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Mitte April hat die italienische Regierung mittels Dekret</a> beschlossen, dass all jene Geschäftstreibenden eine Strafe zahlen müssen, die eine Bankomat- und Kreditkartenzahlung verweigern. <BR /><BR /><b>Tägliche Übermittlung der Daten</b><BR /><BR />Wie sieht dies konkret aus? Die Strafe beträgt pro verweigerter Transaktion 30 Euro plus 4 Prozent des Wertes der verweigerten Transaktion. <BR /><BR />So weit, so gut. Die Frage, die sich stellt, ist aber: Wie soll die Finanzbehörde kontrollieren, ob eine Kartenzahlung verweigert wurde? Jeden einzelnen Fall zu entdecken bzw. zu kontrollieren, wäre wohl nicht machbar, wenn nicht gerade eine Anzeige vorliegt oder ein Finanzbeamter undercover vor Ort ist. <BR /><BR />Zu diesem Zweck müssen daher mit dem neuen Dekret bereits ab Mai alle Daten im Zusammenhang mit elektronischer und digitaler Zahlung übermittelt werden, wie die Mailänder Wirtschaftszeitung „IlSole24ore“ berichtet. Dabei werde nicht zwischen Endverbraucher und Geschäftskunden unterschieden. <BR /><BR /><b>Gezielte Risikoanalyse</b><BR /><BR /><BR />Mit dieser Verpflichtung will die Finanzbehörde die Daten derjenigen haben, die Waren oder Dienstleistungen verkaufen, die nicht mit Bargeld bezahlt werden, heißt es weiter im „IlSole24ore“. Die von den Betreibern elektronischer Karten, Geldautomaten oder digitaler Zahlungsmittel erhaltenen Informationen würden dann für gezielte Risikoanalysen verwendet, indem sie mit den Informationen von Händlern und Gewerbetreibenden, die zur Übermittlung elektronischer Quittungen verpflichtet sind, abgeglichen werden. <BR />