Die aktuell vorgesehenen Strafen würden bereits abschreckend genug wirken, begründen die SVP-Vertreter Franz Locher, Manfred Vallazza und Josef Noggler.<BR /><BR />Die Niederschläge dieser Woche können nicht darüber hinwegtäuschen: Beim Thema Wasser dürfte es auch in Südtirol spätestens im Sommer zum Tauziehen zwischen den einzelnen Interessensgruppen kommen. Eine erste Verordnung zum Wassersparen hat Landeshauptmann Arno Kompatscher bereits vor Wochen unterzeichnet. So durften seither in Südtirols Skigebieten, die großteils schon vor Ostern ihren Betrieb eingestellt haben, u.a. keine Beschneiungsanlagen betrieben werden. Ein Blick auf die Pegelstände in Südtirols Stauseen, Bächen und Flüssen lässt trotz Sparmaßnahmen nichts Gutes ahnen.<BR /><BR />Allerdings nehmen es beim Umgang mit dem Wasser auch hierzulande nicht alle ganz genau. Ein Blick auf die vom Land vorgelegte Statistik könnte glauben lassen, dass sich die Zahl der schwarzen Schafe in Grenzen hält. Ganze 34 Verwaltungsstrafen hat das Amt für nachhaltige Gewässernutzung im Vorjahr verhängt. Von den über die Wassersünder verhängten Sanktionen über 15.250 Euro sind bislang 14.896,15 Euro beglichen worden. Ganze 368 Strafen hat das Amt in den vergangenen 10 Jahren ausgestellt. Mit 66 die meisten davon im Jahr 2018.<h3> Strafe bei fehlender Konzession</h3>Beanstandet wurde dabei die Nichteinhaltung der Restwassermengen ebenso wie illegale Wasserableitungen. Wer aus Flüssen oder Bächen Wasser ableitet, braucht dafür nämlich eine entsprechende Bewilligung des Landes. Selbiges gilt auch für die Nutzung von Grundwasser. Wird man ohne Konzession erwischt, setzt es Strafen.<BR /><BR />Zu wenig, befand man in der Landesregierung, und wollte über das Omnibusgesetz eine Erhöhung der Sanktionen erreichen. Sämtliche im Landesgesetz von 2002 enthaltenen Beträge sollten laut dem Änderungsantrag verdoppelt werden.<BR /><BR /> Wer, etwa zum Bewässern des Gartens, widerrechtlich Wasser aus dem nahegelegenen Bach abgeleitet hat und dabei erwischt wurde, musste bisher zwischen 250 und 2500 Euro Strafe zahlen. Die Mindeststrafe sollte auf 500 Euro erhöht werden. Bei fehlender Restwassermenge bei Anlagen über 3000 kW setzte es hingegen bislang zwischen 20.000 und 200.000 Euro. Hier sollte die Mindeststrafe auf 40.000 Euro festgesetzt werden. Als Rechtfertigung für diese vorgeschlagene Verdoppelung der Beträge bei den Sanktionen wurden u.a. „gestiegene Lebenshaltungskosten“ angegeben.<BR /><BR />Dem konnten die SVP-Bauernvertreter Franz Locher, Manfred Vallazza und Josef Noggler nichts abgewinnen. Sie beantragten, dass die Erhöhung der Verwaltungsstrafen im Bereich Gewässernutzung gestrichen werden. Bei der Abstimmung in der 2. Gesetzgebungskommission am Donnerstag haben sie ihr Veto zur Verdoppelung der Beträge durchgeboxt. Dank der Stimmen von Präsident Locher und der SVP-Vertreter Magdalena Amhof, Paula Bacher und Josef Noggler kommen Wassersünder auch weiterhin recht billig davon.<BR />