Noch dürfen die Südtiroler auf die übliche Lichterstimmung in der Adventszeit hoffen. Der Gemeindenverband hat sich nun nämlich gegen den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf der Verordnung zum Stromsparen ausgesprochen. <BR /><BR /><BR />Wie berichtet, hatte der Landtag beschlossen, dass die im Juli verabschiedete Regelung zum Stromsparen schon in diesem Jahr in der Adventszeit zum Tragen kommt. Landesregierung und Gemeindenverband sollen eine entsprechende Verordnung ausarbeiten.<BR /><BR /> Viel zu kompliziert und so gut wie nicht durchführbar, lautet jetzt das Fazit des Gemeindenverbandes zu dem von der Landesregierung vorgelegten Entwurf. Der sieht vor, dass dort, wo die Weihnachtsbeleuchtung an die öffentliche Beleuchtung angeschlossen ist, mindestens 30 Prozent Strom eingespart werden müssen. Entsprechend soll sie von 23 bis 6 Uhr ausgeschaltet werden. Überall, wo das nicht möglich ist, sollte eben nur mehr die Hälfte der öffentlichen Weihnachtsbeleuchtung aufgestellt werden wie im Vorjahr.<BR /><BR /><embed id="dtext86-56927583_quote" /><BR /><BR />„Ein Ding der Unmöglichkeit“, sagt Gemeindenchef Andreas Schatzer. In den Dörfern, wo nicht ganze Straßenzüge beleuchtet werden, sondern nur in den einzelnen Fraktionen ein Christbaum aufgestellt werde, sei das nicht machbar. „In welcher Fraktion sollen wir den Christbaum denn weglassen?“, fragt er. <BR /><BR />Und zumal die Regelung auch den privaten Außenbereich betrifft, sprich die Weihnachtsbeleuchtung auf Privatgrund, betreffen würde, sei die Umsetzung gleich doppelt schwierig, so Schatzer. „Dann bräuchte es nämlich Kontrollen und Strafen. Und dafür sind die Gemeinden noch nicht gerüstet“, so Schatzer.<h3> Beleuchtung bei Privaten nicht zu kontrollieren</h3>Zudem riskiere man damit, eine Art Denunziantentum zu schaffen, bei dem der eine Nachbar den anderen bei der Gemeinde ankreidet, weil der seine Weihnachtsbeleuchtung nicht ausgeschaltet habe. „Viel gescheiter wäre es, die Leute erst einmal zu sensibilisieren“, so Schatzer. „Denn der Private tut sich auch um einiges leichter, seine Weihnachtsbeleuchtung auszuschalten als die öffentliche Hand.“<BR /><BR />Im Zuge der Diskussion um die vorgesehene Reduzierung der Weihnachtsbeleuchtung kam im Gemeindenverband auch die generelle Reduktion der Straßenbeleuchtung zur Sprache. Auch die soll laut Landesrichtlinien deutlich heruntergefahren werden. Wo sicherheitstechnisch möglich, muss innerhalb der kommenden 3 Jahre zwischen 23 und 6 Uhr die öffentliche Beleuchtung um 50 Prozent gedimmt werden. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="831533_image" /></div> <BR /><BR />„Das heißt aber, wo die Beleuchtung nicht gedimmt werden kann, müsste jede zweite Lampe ausgeschaltet werden“, so Schatzer. Dies habe auch eine Frage der Haftung bei eventuellen Unfällen zur Folge. „Das große Fragezeichen ist, was die Straßenverkehrsordnung in diesem Punkt besagt. Das muss jetzt erst geklärt werden“, sagt Schatzer.<BR /><BR />Nicht zuletzt heißt es auch bei Denkmälern, Kirchen usw. zwischen 23 und 6 Uhr Licht aus. Für diese Anpassung haben die Gemeinden ein Jahr Zeit. Man sei seit Jahren darum bemüht, Energie und Kosten zu sparen, indem die öffentliche Beleuchtung erneuert wird. „Aber aufgrund von Umfang und Kosten ist das eben nicht von heute auf morgen möglich“, sagt Schatzer.<BR />