Donnerstag, 26. März 2020
Wieder neue Eigenerklärung: Das ändert sich
In Italien gilt jetzt eine neue Eigenerklärung beim Verlassen der Wohnung bzw. des Hauses. Es ist die 3. Version innerhalb von 2 Wochen.
Wer das Haus verlässt, muss bei einer Kontrolle die neue Eigenerklärung vorweisen. - Foto: © ANSA / Emiliano Grillotti