Donnerstag, 26. März 2020

Wieder neue Eigenerklärung: Das ändert sich

In Italien gilt jetzt eine neue Eigenerklärung beim Verlassen der Wohnung bzw. des Hauses. Es ist die 3. Version innerhalb von 2 Wochen.

Wer das Haus verlässt, muss bei einer Kontrolle die neue Eigenerklärung vorweisen. - Foto: © ANSA / Emiliano Grillotti









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