Allerdings darf nicht jede und jeder gleich losbauen. Denn es gibt eine Einschränkung. <BR /><BR />Seit den 1990er-Jahren prägten verglaste Zubauten das Dorf- und Stadtbild in vielen Südtiroler Orten. Weil sie nicht zur Wohnkubatur zählten, erfreuten sich die Wintergärten großer Beliebtheit. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes für Raum und Landschaft am 1. Juli 2020 endete aber die Ära der Wintergärten. Verboten wurden sie nicht, doch zählten sie fortan als Kubatur. „Und keiner baute sie mehr“, sagt Landesrat Peter Brunner. Obwohl der Staat die Wintergärten bereits im Vorjahr wieder freigab, führte bei der alten Landesregierung kein Weg dorthin.<BR /><BR />Jetzt wendet sich das Blatt. Am Freitag stimmte der Rat der Gemeinden 3 wichtigen Neuerungen zum Wohnen zu. Am 21. August legt Brunner die Durchführungsverordnungen zu Wohnen mit Preisbindung (eigener Bericht), Energiebonus im landwirtschaftlichen Grün sowie zu den Wintergärten der Landesregierung zur Genehmigung vor.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1058340_image" /></div> <BR /><BR />Bei den Wintergärten ist es eine Rückkehr in alte Zeiten. „Sie zählen nicht mehr als Kubatur“, so Brunner. Wie vor 2020 dürfen sie nicht größer sein als 8 Prozent der Bruttogeschossfläche. „Und auf jeden Fall maximal 30 Quadratmeter“, so Brunner. Wer nur über eine eine Wohnung verfügt, bleibt nicht auf der Strecke, denn das Mindestausmaß liegt bei 9 Quadratmetern. <BR /><BR />Ein Wintergarten muss zu 70 Prozent verglast sein. Man kann damit also Balkone und Terrassen schließen, nicht aber sog. Loggias. Die Außenwand darf nur 3,5 Meter über die Baufluchtlinie (tragende Hauswand) hinausragen. „Auf weitere Auflagen wie Ausrichtung nach Süd und Sonneneinstrahlung haben wir verzichtet. Wer einen Wintergarten nach Norden bauen will, soll dies tun. Viele werden es nicht sein, denn Wintergärten dürfen nicht mit Heizung versehen sein“, erinnert Brunner.<h3> Raumgewinn ohne großen Aufwand</h3> Wintergärten seien nicht nur aus Klima- und Umweltgründen zu befürworten, sondern ermöglichen auch zusätzlichen Raumgewinn für Familien bei relativ geringem finanziellen Aufwand. Wie beim Energiebonus braucht es für Wintergärten eine Baukonzession. Sofern Durchführungs- oder Wiedergewinnungspläne vorhanden sind, sind sie dort einzutragen. „Zur Sicherheit und zum Schutz des Eigentums. Da Abstände unterschritten werden, haben wir sonst sofort Konflikte mit Nachbarn.“<BR /><BR />Wermutstropfen: Wintergärten dürfen nur in Wohnbauzonen zugelassen werden. „Im landwirtschaftlichen Grün sind sie derzeit nicht möglich, da meine Vorgänger sie nicht im Landschaftsleitbild vorgesehen haben“, so Brunner. Dieses wurde zwar für alle 116 Gemeinden abgeändert, um z.B. den Energiebonus zu ermöglichen. Ein Teil des Landschaftsleitbildes wird derzeit einer UVP unterzogen. Brunner hofft, im Herbst auch für die Wintergärten im Grün eine Lösung zu finden.