Seine oder ihre Absenzen landen ab jetzt auf dem Schreibtisch des Bürgermeisters: Denn mit dem neuen Schuljahr wird erstmals auch die Gemeinde eingespannt, um gegen unentschuldigte lange Absenzen vorzugehen. Häufig sind allerdings gesundheitliche Probleme von Schülern die Ursache für lange unentschuldigte Abwesenheiten – wenn im Elternhaus prekäre Verhältnisse herrschen und Eltern der Schule keine Krankheitsmeldung übermitteln, sagt Bildungsdirektor Gustav Tschenett. In solchen Fällen sei der Informationsfluss zwischen Elternhaus und Schule nicht gegeben.<BR /><BR />Am 4. Juni hat die Landesregierung die Neuregelung zu den Absenzen beschlossen – und damit ein Staatsgesetz von November 2023 übernommen: Die Direktoren sind verpflichtet, jene Schüler zu ermitteln, die innerhalb von 3 Monaten mehr als 15 Tage ohne gerechtfertigten Grund fehlen – und zwar auch dann, wenn es sich um 15 <Kursiv>nicht </Kursiv>auf einander folgende Tage handelt. Die Eltern erhalten in der Folge eine Mitteilung der Schule. Und wenn der Schüler dann nicht innerhalb von 7 Tagen am Unterricht wieder teilnimmt, so benachrichtigt der Schul-Direktor den Bürgermeister, damit dieser die Eltern dazu auffordert, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. <BR /><BR />Dass Bürgermeister bei Schulabsenzen mit ins Spiel kommen, hängt auch damit zusammen, dass die Gemeinde weiß, ob eine Familie noch im Einzugsgebiet der Schule ansässig ist oder nicht, erklärt Tschenett. Denn wenn eine Familie wegziehe, ohne die Schule darüber zu benachrichtigen, dann wisse der Direktor nicht, warum ein Schüler jetzt plötzlich so lange fehlt. Manche Eltern ziehen nämlich einfach weg, ohne den Wohnsitzwechsel der Schule zu melden.<BR /><BR />Die Nicht-Erfüllung der Bildungspflicht ist kein Kavaliersdelikt: Ist ein Schüler mindestens ein Viertel des persönlichen Jahresstundenplans abwesend, ohne dass dafür ein gerechtfertigter Grund vorliegt, so ist dies eine Umgehung der Schulpflicht und wird sofort dem Bürgermeister gemeldet. Bei langem ungerechtfertigtem Fehlen schalten Schulführungskräfte auch das Landesamt für Ausbildungs- und Berufsberatung ein sowie andere Ämter und Dienststellen. Sollten alle Maßnahmen nichts bringen, dann landet der Fall bei der Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht – wegen Verletzung der Bildungspflicht. Eltern droht somit ein Verfahren vor dem Jugendgericht, sagt Tschenett. „Im schlimmsten Fall kann das Erziehungsrecht entzogen werden“, erklärt der Bildungsdirektor.