Der Rat der Gemeinden hat grünes Licht für die Durchführungsverordnung zum Wohnen mit Preisdeckel gegeben. Es soll dafür sorgen, dass Südtiroler günstiger zum geförderten Heim kommen. Und zwar indem Gemeinden auf den urbanistischen Mehrwert verzichten, den ihr Bauträger für die Umwidmung in Baugrund entrichten müssen. <BR /><BR />Die Bauträger müssen den Betrag vom Kaufpreis der Wohnungen abziehen und es sind 10 Prozent Abzug auf die Baukosten vorgeschrieben. Beim Bauen mit Preisbindung werden in erster Linie Wohnungen statt Reihenhäuser mit viel Stiegenhaus und Zusatzflächen errichtet. Alles zusammen spart Platz und Kosten: 80/ 90 Quadratmeter netto sollen um 350.000 bis 450.000 Euro zu haben sein. „Vom Land wird es ab Herbst zinslose Darlehen von mindestens 200.000 Euro geben“, sagt Brunner.<BR /><BR /> Ausgeschrieben werden Projekte mit Preisbindung von der Gemeinde. Zugewiesen wird nach Rangordnung des geförderten Wohnbaus – in erster Linie für den Kauf. Sollten sich zu wenig Kaufinteressenten finden, ist eine Mietoption vorgesehen.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1058394_image" /></div> <BR /><BR />Allerdings hat man sich im Endspurt auf eine Änderung geeinigt: „In den 21 Gemeinden mit Wohnungsnot erhält das Wobi ein Vorkaufsrecht“, sagt Brunner. Der Wunsch kam von der Abteilung Wohnbau, sprich von Landesrätin Ulli Mair.<BR /><BR /> Aus Sorge, dass sich alles in die Länge zieht, stand Brunner dem skeptisch gegenüber. „Jetzt aber haben wir uns auf einen Kompromiss geeinigt. Innerhalb von 60 Tagen muss das Wobi entschieden haben“, so Brunner. Dass das Wobi anderen Wohnungen wegschnappt, lässt er nicht gelten. „Wichtig ist, dass Wohnungen auf den Markt kommen.“ Das Wobi darf die Wohnungen nicht zum sozialen Mietzins vermieten, sondern muss den Landesmietzins verlangen. „Es sind also Wohnungen für den Mittelstand“, sagt der Landesrat.<BR /><BR /><embed id="dtext86-66004354_quote" /><BR /><BR />Die Durchführungsbestimmung dürfte am 21. August von der Landesregierung genehmigt werden und tritt sofort in Kraft. Nicht unmittelbar wirksam wird hingegen das Vorkaufsrecht für das Wobi in Gemeinden mit Wohnungsnot. „Dieses muss erst im Herbst gesetzlich eingeführt werden, denn derzeit dürfen Wohnungen mit Preisbindung nur an Personen für den eigenen Bedarf verkauft werden“, erklärt Brunner.<BR /><BR />Derzeit ist das Wohnen mit Preisdeckel nur für neue Wohnbauzonen vorgesehen. In seinem Gutachten fordert der Rat der Gemeinden aber eine Ausdehnung. „Wir möchten, dass diese Form des leistbaren Wohnens auch in bereits für geförderten Wohnbau enteigneten Flächen zugelassen wird“, sagt Gemeinden-Präsident Andreas Schatzer. Auch dazu ist allerdings im Herbst eine Gesetzesänderung nötig.