„Die Mitteilung des WOBI, dass der Beitrag zu entziehen ist, ist für uns definitiv“, sagt Landesrätin Rosmarie Pamer.<BR /><BR />In den 14.000 Wohnungen des Instituts für den sozialen Wohnbau leben fast so viele Menschen wie in Meran. Während die meisten ein gesittetes Dasein führen, gibt es auch schwarze Schafe, die sich an keine Regeln halten. Manche beschmieren und beschädigen nicht nur öffentliches Eigentum, sondern werden mit aggressivem Verhalten zum Albtraum für alle anderen Mitbewohner. Die Hotspots befinden sich in den Städten. Dort sind teilweise sogar die Mitarbeiter der Sozialsprengel nur in Begleitung von Ordnungshütern unterwegs.<h3> Was die Landesregierung vorhat</h3>Deshalb setzte die Landesregierung dem Treiben auf Antrag von Landesrätin Ulli Mair vor einem Jahr einen Riegel vor. Bei Verletzung der Mieterordnung kann das WOBI zwar Verwaltungsstrafen von bis zu 800 Euro ausstellen. Ob diese bezahlt werden, ist jedoch eine andere Frage. Mair drehte deshalb den Spieß um: Mieter öffentlicher Wohnungen (auch der Gemeinden) können bei wiederholtem Verstoß gegen die Mieterordnung zwei Jahre vom Beitrag für Wohnnebenkosten ausgeschlossen werden.<BR /><BR />„Inzwischen hat es gar einige erwischt“, sagt Landesrätin Mair. Wer sich nicht an Regeln halte, habe mit Folgen zu rechnen. Ein Zeichen des Landes, dass es nicht egal ist, wenn Dinge nicht gut laufen, so die Landesrätin.<h3> Keine Einsprüche bei Sozialsprengeln möglich</h3>Ein Zeichen allerdings, das bei einigen Betroffenen nicht anzukommen scheint. Sie jedenfalls wandten sich mit Eingaben an die Sozialsprengel, welche die Beiträge für Wohnnebenkosten auszahlen.<BR /><BR />Doch Fehlanzeige. Mit dem Haushaltsgesetz stellt die Landesregierung auf Antrag von Landesrätin Pamer klar, dass bei den Sozialsprengeln keine Einsprüche in diesen Fällen möglich sind. „Die Sozialsprengel zahlen viele Leistungen aus. Mitunter wird ein Zettel vergessen und dazu gibt es die Sektion für Einsprüche“, sagt Pamer. <BR /><BR />Im konkreten Fall gebe es aber nichts<u><u></u></u>, das zurechtgerückt werden kann. Die Sektion für Einsprüche könne die Maßnahmen des WOBI nicht beurteilen. Fazit: „Das WOBI stellt den wiederholten Verstoß gegen die Mieterordnung fest, teilt den Sozialsprengeln den Ausschluss mit und diese Mitteilung ist definitiv“, betont Pamer. <BR /><BR /><embed id="dtext86-72257559_quote" /><BR /><BR />Sofern sich in einer Wohnung des Wobi eine Straftat ereignet, kann diese auch entzogen werden. „Es ist aber schwierig, eine Familie mit kleinen Kindern auf die Straße zu setzen, weil ein Jugendlicher randaliert“, so Mair. Mit den Wohnnebenkosten habe man einen besseren Weg gefunden.