Mit eisernem Besen wollte Landesrätin Ulli Mair (Freiheitliche) eigentlich beim WOBI „aufräumen“ – angefangen beim dreiköpfigen Verwaltungsrat, den sie als „unnötig“ rauskehren wollte. Sehr zum Ärger der italienischen Regierungsmitglieder, denen mit nur mehr einem verbliebenen (deutschen) Generaldirektor an der WOBI-Spitze der italienische Ansprechpartner für „ihre“ Mieter verloren gegangen wäre. Und den hätte nach Mairs Großputz künftig auch noch der zuständige Landesrat ernannt. <BR />Das alles stieß insbesondere Landesrat Christian Bianchi (Forza Italia) sauer auf – und er ließ die Muskeln spielen: Eigentlich schon Anfang März auf der Tagesordnung der Landesregierung, musste Mair damals den WOBI-Beschluss absetzen. Das große Reinemachen war zunächst abgeblasen. <BR /><BR />Mit dem gestern genehmigten Beschluss jubelt vor allen Dingen einer: Bianchi. „Ich bin sehr zufrieden, dass wir zwei wichtige Ziele erreicht haben.“ Nämlich erstens: den Verwaltungsrat auch in Zukunft beizubehalten. Und zweitens: die Ernennung des Generaldirektors durch den Verwaltungsrat beizubehalten – künftig in Abstimmung mit der Landesregierung. „Der Verwaltungsrat behält somit nicht nur alle in der Satzung festgelegten Befugnisse, sondern auch die Zuständigkeit für die Ernennung des Generaldirektors. Dies war ein wichtiger Schritt, um eine uneingeschränkte Zusammenarbeit zwischen den beiden Hauptakteuren der Unternehmensführung zu gewährleisten“, erklärt Bianchi.<BR /><BR />Was Mair durchsetzen konnte: Der Verwaltungsrat sorgt im Rahmen seiner Zuständigkeiten für die Umsetzung der von der Landesregierung festgelegten strategischen Vorgaben und Zielsetzungen. „Das ist künftig seine primäre Aufgabe“, unterstreicht Mair. Seine Zusammensetzung wurde angepasst, das Vorschlagsrecht einzelner Interessengruppen entfällt. Und die Ernennung des Generaldirektors erfolgt, wie Mair betont, „im Einvernehmen mit der Landesregierung“. <BR />Die Genehmigung der WOBI-Satzung und ihrer Änderungen hingegen erfolgt künftig nicht mehr auf Vorschlag des Verwaltungsrates, sondern ist Zuständigkeit des Landes Südtirol. Zudem muss der/die Präsident/in künftig einige Verwaltungsbefugnisse an den Generaldirektor übertragen. <BR />Für Mair geht der Kompromiss in Ordnung, „weil meine vorgeschlagenen Änderungen einstimmig genehmigt wurden.“ <BR />Sie unterstreicht: „Ziel war und ist, die Effizienz der Verwaltung zu steigern und Entscheidungsprozesse zu beschleunigen.“ <BR /><BR /><BR />Die Landesregierung hat gestern zudem die Richtlinien für den Start der Verhandlungen zum Bereichsvertrag für das WOBI genehmigt.