Familien, die eine große WOBI-Wohnung benötigen würden, kommen hingegen nicht zum Zug, weil diese Immobilien nicht frei werden. Und der Mieterschutz nennt ein Beispiel.<BR /><BR />Eine fünfköpfige Familie lebte seit mehreren Jahren in einer 110 Quadratmeter großen WOBI-Wohnung mit altem Vertrag und alter Regelung. Monatliche Sozialmiete: 420 Euro. Zwei Kinder dieser Familie zogen aus. Das WOBI schlug deshalb 2023 vor, dass die nur mehr zu dritt in der großen Wohnung lebende Familie umziehen soll, womit sich diese einverstanden erklärte. Zwei Jahre vergingen. Heuer wurde die Familie erneut vom WOBI kontaktiert: Sie solle einen Mietvertrag für eine um etwa 30 Quadratmeter kleinere Wohnung in der gleichen Zone unterzeichnen. Aber: Für diese 69 Quadratmeter große Immobilie soll die dreiköpfige Familie 776 Euro monatlich berappen. Bleiben die Drei hingegen in ihrer 110-Quadratmeter-Wohnung, dann sind monatlich 766 Euro fällig, also um zehn Euro weniger als in der 69-Quadratmeter-Wohnung. In so einem Fall verzichtet die Familie auf den Umzug. Da sie den Wohnungswechsel vor zwei Jahren akzeptiert hat, muss sie laut Mieterschutz für den Rückzieher Rückstände in Höhe von 6250 Euro bezahlen.<h3> Eine saftige Erhöhung folgt auf jeden Fall</h3>Um eine saftige Erhöhung der Miete kommt diese Familie auf jeden Fall nicht herum. Denn mit der neuen gesetzlichen Regelung von 2022 zählt nicht mehr nur das Einkommen, sondern die EEVE – und zudem wurden die Einkommensgrenzen verändert. De facto wird die Miete somit fast verdoppelt. Wäre die Familie in die 69-Quadratmeter-Wohnung gewechselt, so müsste sie aufgrund der geänderten gesetzlichen Regelung den Landesmietzins entrichten – bei gleichem Einkommen wie vorher. Da die Familie in der alten 110-Quadrat-Meter-Wohnung bleibt, muss sie nun neben den 420 Euro Sozialmiete noch einen monatlichen Aufschlag zahlen, weil sie eine um 41 Quadratmeter größere Wohnung besetzt als das WOBI ihr angeboten hat. <h3> Mieterschutz: Miete senken, nicht erhöhen</h3>Der Präsident des Mieterschutzes, Dodo Detassis und Maurizio Surian (Mieterschutz-Präsidium) sind mit dieser Regelung nicht einverstanden. Wenn die Familie bisher 420 Euro monatlich gezahlt habe und nun in eine kleinere Wohnung umziehe, so sollte für sie die Miete nach dem alten System berechnet werden – und somit sollte von ihr weniger als 420 Euro monatlich verlangt werden – und nicht fast das Doppelte des bisherigen Betrages. <h3> Critelli: Korrekturfaktor, weil Wohnung neu ist</h3>Die höhere Miete der neuen Wohnung kann paradox erscheinen, ergibt sich laut Ressortdirektor Luca Critelli aber aus einer besonderen Kombination: Zum Einen werde der neue Vertrag angewandt – und weiters gebe es einen Korrekturfaktor, weil die 69-Quadratmeter-Wohnung relativ neu sei – im Unterschied zur 110-Quadratmeter-Wohnung. Die Rückstände in Höhe von 6250 Euro könne das WOBI nicht bestätigen. Diese dürften einen Bruchteil dieser Summe ausmachen. Critelli weist zudem darauf hin, dass WOBI-Mieter bereits vor dem Gesetz von 2022 für „überschüssige Quadratmeter“ einen erhöhten Mietzins bezahlen mussten. Diese Lösung sei als angemessener erachtet worden als ein erzwungener Wechsel. Sehr häufig seien ältere Personen davon betroffen.