Jetzt aber machen die Gemeinden gegen eine zu harte Lex Vallazza mobil.<BR /><BR />Den Wohnbau nach 10 Jahren PD-Verwaltung in SVP-Hand zurückzubringen, damit „endlich etwas weitergeht“, war die zentrale Forderung der Arbeitnehmer nach der Landtagswahl 2018. Inzwischen steht die Landtagswahl 2023 vor der Tür, doch der große Wurf lässt auf sich warten. Über Monate wurde die Reform von Landesrätin Deeg an die Urbanistiknovelle von Landesrätin Kuenzer gekettet, die ebenfalls auf sich warten lässt. Im Juli räumte die Landesregierung dem Bettenstopp den Vorzug ein. Nur über Schleichwege landete sie jetzt wieder auf der Tagesordnung des Landtags. Allein aus dem Ziel, dort im November ein neues Gesetz zu verabschieden, wird wieder nichts.<BR /><BR />Denn: Mit den 4 Stimmen der SVP und 2 Enthaltungen (Brigitte Foppa, Franz Ploner) kam man gestern in der Gesetzgebungskommission des Landtags zwar bis zum Übergang von der General- zur Artikeldebatte. Danach beantragte Franz Locher aber eine Unterbrechung. „Und als Ploner und ich nach einer halben Stunde zurückkamen, standen wir vor verschlossenen Türen“, so Foppa. Letztendlich öffnete Präsidentin Paula Bacher und bat um eine Vertagung bis 18. Oktober. Weil gestern zudem das Gutachten der Finanzabteilung fehlte, ist klar, dass der Landtag selbst sich frühestens im Dezember und nicht wie geplant November mit der Wohnbaureform befassen kann.<h3> 2 Knackpunkte</h3>Noch gibt es 2 Knackpunkte. Mit Vehemenz wehren sich die Gemeinden, dass das Land künftig „von Amts wegen“ Baugründe für den sozialen Wohnbau ausweisen können soll, wenn Gemeinden säumig sind. „Die urbanistische Planung im Gemeindegebiet ist Gemeindesache. Die lassen wir uns nicht nehmen“, sagt Gemeinden-Präsident Andreas Schatzer.<BR /><BR />Wahr ist freilich, dass das Land Gewerbegebiete von Landesinteresse ausweisen kann. „Und was für Gewerbezonen gilt, muss auch fürs Wohnen gelten. Es ist ein Grundrecht“, sagt Helmuth Renzler. „Gemeinden im Unterland und Meran haben aber seit Jahren keinen Grund für sozialen Wohnbau ausgewiesen“, sagt Deeg.<BR /><BR />Der zweite Knackpunkt ist aber die sog. Lex Vallazza. Nach Urteilen von Staatsrat und Verwaltungsgerichts (darunter auch im Fall Manfred Vallazza) zog Deeg die Reißleine. Im Gesetz soll verankert werden, dass an Verwandte 1. und 2. Grades sowie Verschwägerte von Grundeigentümern, die Baugrund zur Verfügung stellen, keine Zuweisung mehr erfolgen darf.<h3> Gemeinden laufen Sturm</h3>Dagegen laufen die Gemeinden Sturm. „Dieser Text ist nicht anwendbar“, sagt Schatzer. Sehr oft gebe es mehrere Besitzer, die Gründe für eine Zone bereitstellen. „Wenn man die Verwandten von jedem ausschließt, der auch nur 100 Quadratmeter bereitstellt, wird in kleinen Fraktionen und Weilern keiner mehr zum Zug kommen – obwohl er Anrecht darauf hätte“, so Schatzer. Die Gemeinden drängen auf einen Kompromiss. Eine Zone wird im Regelfall zu 60 Prozent konventioniert, 40 Prozent dürfen frei verkauft werden. Nur wenn die 40 Prozent groß genug für ein eigenes Baulos sind, sollen Verwandte ausgeschlossen werden. Sind sie es nicht, weil es viele Besitzer gibt, dann nicht.<BR /><BR />Die Entscheidung, was ins Gesetz kommt, soll am Montag in der SVP-Fraktion fallen. Die 4 SVP-Mitglieder in der Kommission (Bacher, Renzler, Tauber, Locher) berieten gestern zwar bis 19 Uhr: „Eine Einschränkung muss her, doch ist es schwer, eine halbwegs gerechte Lösung zu finden“, so Renzler. „Dass jemand nicht zum Zug kommt, obwohl er berechtigt wäre, ist nicht sauber“, sagt Tauber. Denkbar sei, das Zuweisungsverbot nur auf Verwandte 1. Grades (Kinder) der Grundstückseigner zu begrenzen, meint Renzler.<BR /><BR />Knackpunkt 3 stammt von Franz Locher. Er fordert, dass Häuslbauer schon im ersten Anlauf 130 und nicht nur 110 Quadratmeter bauen dürfen. Nach 5 Jahren dürften diese sowieso ihre 110 Quadratmeter aufstocken. „Also warum nicht gleich?“, so Locher. Deeg findet seinen Vorstoß nicht schlecht. Für Gemeinden-Chef Schatzer sollte es aber bei 110 Quadratmetern bleiben. Schließlich gehe es um mit öffentlichem Geld gefördertes Wohnen. <BR />